Bildungsgutschein

Logo News

HefterWeiterbildungTulpeBildungsgutschein

Förderung des Fernstudiums durch den Bildungsgutschein

Wer sich beruflich weiterqualifizieren will, hat seit dem 01.01.2003 die Möglichkeit, dies über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu finanzieren. Für die Antragstellung eines Bildungsgutscheins müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die der folgende Beitrag näher erläutert.

Ein Bildungsgutschein gewährleistet die berufliche Qualifikation von Arbeitslosen oder Arbeitnehmern, die von Kündigung bedroht sind.

Mit einem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit dem Bildungsinstitut, an dem die weiterbildende Maßnahme durchgeführt werden soll, die 100 %ige Kostenübernahme der entstehenden Lehrgangsgebühren zu. In einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit dem Antragsteller werden das angestrebte Bildungsziel und die Konditionen der Kostenübernahme vereinbart, in den Bildungsgutschein eingetragen und somit ein Vertragsverhältnis begründet. Im Bildungsgutschein wird zudem festgelegt, ob die Maßnahme regional begrenzt ist – also nur in Form einer Präsenzfortbildung stattfinden darf – oder ob auch eine Teilnahme an einem Fernstudium möglich ist.

Voraussetzungen für Bildungsträger und Antragsteller eines Bildungsgutscheins

Die Lehrgänge, für die ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, sind allgemein Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Entscheidend für die Antragstellung ist, dass die Maßnahme auf die bisherige berufliche Qualifikation des Antragstellers aufbaut, der zudem über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder mindestens drei Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein muss.

Fernschulen, Fernuniversitäten und -akademien bieten zahlreiche Lehrgänge an, die durch den Bildungsgutschein zu 100 % förderfähig sind. Grundsätzlich gilt, dass sowohl die Ausbildungsstätte als auch die betreffende Maßnahme selbst staatlich anerkannt sein müssen. Dies erkennen Sie daran, dass das Institut zertifiziert wurde und die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gefördert wird. In Einzelfällen können jedoch nach Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters auch andere Fernkurse gefördert werden.

Vorgehen bei der Antragsstellung eines Bildungsgutscheins

Die Antragstellung für einen Bildungsgutschein erfolgt bei der Agentur für Arbeit, die den ausgefüllten Gutschein zunächst an den Antragsteller mit der Maßgabe übergibt, dass dieser innerhalb von drei Monaten einzulösen ist. „Einlösen“ bedeutet, dass der Antragsteller von einem Bildungsträger – im Fall des Fernstudiums von der  entsprechenden Fernschule – die verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer geeigneten Maßnahme erhält. Der Beginn der Maßnahme muss allerdings nicht innerhalb der Drei-Monats-Frist liegen. Der Bildungsträger vermerkt in dem vom Antragsteller eingereichten Bildungsgutschein seine Zusage, der diesen an die Agentur für Arbeit zurückgibt. Dies muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Die Agentur für Arbeit schließlich überprüft noch einmal, ob es sich entsprechend des vereinbarten Bildungsziels um eine geeignete Maßnahme handelt und die Kosten übernommen werden. Ist dies alles geregelt, kann der Antragssteller seine Qualifizierung absolvieren.

Kostenrückerstattung bei Abbruch der Weiterbildung und Sperrzeit bei Weigerung

Sofern der Antragssteller die Weiterbildung abbricht oder durch eigenes Verschulden dazu beiträgt, müssen in der Regel bei Nichtbeendigung der Qualifizierungsmaßnahme 30 % der Kosten erstattet werden. Insbesondere bei Weiterbildungen zur beruflichen Wiedereingliederung können auch höhere Prozentsätze zurückgefordert werden, sofern dies in der Eingliederungsvereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Der Antragssteller muss vorab deutlich auf die Höhe der möglichen Rückzahlungsforderungen aufmerksam gemacht werden.

Wenn der Antragsteller innerhalb der Laufzeit der Weiterbildungsmaßnahme nachweislich und über einen längeren Zeitraum schwer erkrankt oder ein anderer Grund, den er nicht selbst zu vertreten hat, dazu führt, dass er die Ausbildung nicht beenden kann, wird keine Rückzahlung fällig.

Sofern der Antragsteller während des Qualifizierungszeitraumes eine neue Arbeitsstelle antritt, muss er für die bis dahin entstandenen Kosten ebenfalls nicht aufkommen.

Unabhängig von der Höhe der Kosten wird für Arbeitslose, die sich weigern, an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, eine Sperrzeit fällig, die mindestens drei Wochen beträgt. Einzelheiten werden durch das Sozialgesetzbuch definiert. Am sichersten ist es aber, sich vor Beginn einer Maßnahme über die gültigen Regelungen direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu informieren.

Fernlehrgänge, die nach AZAV mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können

 

 

 

 

 

 

 

 

fernstudium-fernschulen-141

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gut zu wissen

Auch im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU – Weiterbildung für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer – erhalten die Beschäftigten einen Bildungsgutschein für ihre berufliche Qualifizierung.

 


Bewerten:

Bildungsgutschein
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bewertung: 4,75 / 5
(8 Bewertung)
Loading...