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 Förderung  wer-was-wie 
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Voraussetzungen | 
BRANDENBURG  Bildungsscheck | 
- arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungen und berufsabschlussbezogene Qualifizierungen bzw. berufsbegleitende Studiengänge, wenn keine Förderung durch Aufstiegs-BAföG (AFBG) möglich ist
 
- 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 3.000 Euro
 
- Antragstellung einmal jährlich möglich
 
 
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- Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
 
- Weiterbildungsausgaben müssen mehr als 1.000 Euro betragen
 
 
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BREMEN  Weiterbildungsscheck | 
- an- und ungelernte Arbeitnehmer sowie Personen mit Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss
 
- bei An- und Ungelernten: 500 Euro, wenn die Weiterbildung mindestens 1.000 Euro kostet;
 bei Arbeitslosen: 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro, wenn die Weiterbildung nicht mehr als 1.000 Euro kostet 
- bei Maßnahmen zum Berufsabschluss individuelle Förderung
 
 
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HAMBURG  Weiterbildungsbonus 2020 | 
- Arbeitnehmer, Selbstständige,  Geringqualifizierte, Auszubildende, Aufstocker, Existenzgründer, Arbeitnehmer nach dem „Hamburger Modell“ sowie Selbstständige aus der Kreativwirtschaft und dem Handwerk
 
- berufliche Weiterbildung
 
- zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, max. 2.000 Euro pro Jahr
 
 
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- Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern
 
- Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg
 
 
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HESSEN  Qualifizierungsscheck | 
- Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder in Tätigkeiten ohne Abschluss
 
- berufliche Weiterbildungen bei einem zertifizierten Bildungsanbieter, die mindestens 1.000 Euro kosten und zu einem Berufsabschluss führen
 
- 50 % der Teilnahme- und ggf. Prüfungsgebühren, maximal 4.000 Euro
 
 
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- Hauptwohnsitz in Hessen
 
- Mindestalter 27 Jahre
 
 
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NORDRHEIN-WESTFALEN  Bildungsscheck | 
- Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, mit befristeter Einstellung oder geringfügig Beschäftigte / Zeitarbeiter
 
- Berufliche Weiterbildungen für den Erwerb von fachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
 
- 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 500 Euro
 
- Beantragung aller 2 Jahre möglich
 
 
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- Wohnsitz oder Arbeitsort in NRW
 
- Arbeitnehmer muss in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sein
 
- zu versteuerndes Jahreseinkommen < 30.000 Euro
 
 
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RHEINLAND-PFALZ   QualiScheck | 
- Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro
 
- berufliche Weiterbildungen zur Vermittlung von Fach-, Methoden – und Sozialkompetenzen
 
- 60 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, max. 600 Euro pro Person und Kalenderjahr
 
- einmal pro Jahr erhältlich
 
 
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- Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
 
- Mindestkosten der Weiterbildung: 1.000 Euro
 
 
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 SACHSEN   Weiterbildungsscheck  individuell   
  
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- Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler über 18 Jahren, Berufsrückkehrer, arbeitslose Nichtleistungsempfänger und geringfügig Beschäftigte
 
- berufliche Weiterbildungen bei externen Bildungsanbietern
 
- zwischen 50 und 80 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
 
 
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- Hauptwohnsitz in Sachsen
 
- förderfähige Kosten der Weiterbildungsmaßnahme mindestens 1.000 Euro bei Arbeitnehmern, ansonsten mindestens 300 Euro
 
 
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SACHSEN-ANHALT  Weiterbildung DIREKT | 
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 4.575 Euro; Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Berufsrückkehrer sowie Azubis und Berufsfachschüler über 18 Jahre
 
- berufliche Weiterbildungen und weiterbildende Studiengänge bis zu 4 Jahren Dauer in Teil- oder Vollzeit
 
- zwischen 60 und 90 % der Weiterbildungsausgaben
 
- bei Azubis und Berufsfachschülern max. 3.000 Euro, bei den übrigen Zielgruppen bis max. 25.000 Euro
 
 
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- Hauptwohnsitz bzw. Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt
 
- Mindestkosten der Weiterbildung 1.000 Euro / bei Azubis mindestens 500 Euro
 
 
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 SCHLESWIG-HOLSTEIN  Weiterbildungsbonus   
 
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- Azubis und Arbeitnehmer inklusive Aufstocker; ggf. Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als 10 Mitarbeitern
 
- berufliche Weiterbildungen zwischen 16 und 400 Zeitstunden (auch Online-Kurse und Fernlehrgänge)
 
- bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 2.000 Euro
 
 
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- Wohnsitz oder Arbeitsort in Schleswig-Holstein
 
- Mindestkosten der Weiterbildung 160 Euro
 
 
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THÜRINGEN  Weiterbildungsscheck | 
- Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen
 
- Weiterbildungen für den Beruf bei einem Bildungsanbieter
 
- bis zu 1.000 Euro
 
- Beantragung aller 2 Jahre möglich
 
 
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- zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro
 
 
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