Förderung des Fernstudiums durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsschecks der Bundesländer

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Neben der institutionellen Förderung und Finanzierungsformen wie Stipendien, Bildungsfonds oder Studien-bzw. WeiterbildungsscheckBildungskrediten unterstützt auch eine Reihe der Bundesländer die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Die Programme der Länder werden in der Regel aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Strukturfonds ESF finanziert, können auf unterschiedliche Zielgruppen fokussieren und an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein wie

  • den Standort und die Betriebsgröße des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter),
  • Wohnort und / oder das Alter des Beschäftigten,
  • Arbeitsort,
  • die minimalen oder maximalen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme(n),
  • den Bildunganbieter,
  • eine persönliche Bildungsberatung bei einer zugelassenen Beratungsstelle.

Die vom Bundesland abhängigen Förderungen von beruflichen Weiterbildungen durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsschecks werden in regelmäßigen Abständen novelliert und den aktuellen Bedarfen angepasst.

 

Bundesland

Förderung
wer-was-wie

Voraussetzungen
BRANDENBURG
Bildungsscheck
  • arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungen und berufsabschlussbezogene Qualifizierungen bzw. berufsbegleitende Studiengänge, wenn keine Förderung durch Aufstiegs-BAföG (AFBG) möglich ist
  • 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 3.000 Euro
  • Antragstellung einmal jährlich möglich
  • Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
  • Weiterbildungsausgaben müssen mehr als 1.000 Euro betragen
BREMEN
Weiterbildungsscheck
  • an- und ungelernte Arbeitnehmer sowie Personen mit Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss
  • bei An- und Ungelernten: 500 Euro, wenn die Weiterbildung mindestens 1.000 Euro kostet;
    bei Arbeitslosen: 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro, wenn die Weiterbildung nicht mehr als 1.000 Euro kostet
  • bei Maßnahmen zum Berufsabschluss individuelle Förderung
  • Hauptwohnsitz in Bremen
HAMBURG
Weiterbildungsbonus 2020
  • Arbeitnehmer, Selbstständige,  Geringqualifizierte, Auszubildende, Aufstocker, Existenzgründer, Arbeitnehmer nach dem „Hamburger Modell“ sowie Selbstständige aus der Kreativwirtschaft und dem Handwerk
  • berufliche Weiterbildung
  • zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, max. 2.000 Euro pro Jahr
  • Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern
  • Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg
HESSEN
Qualifizierungsscheck
  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder in Tätigkeiten ohne Abschluss
  • berufliche Weiterbildungen bei einem zertifizierten Bildungsanbieter, die mindestens 1.000 Euro kosten und zu einem Berufsabschluss führen
  • 50 % der Teilnahme- und ggf. Prüfungsgebühren, maximal 4.000 Euro
  • Hauptwohnsitz in Hessen
  • Mindestalter 27 Jahre
NORDRHEIN-WESTFALEN
Bildungsscheck
  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, mit befristeter Einstellung oder geringfügig Beschäftigte / Zeitarbeiter
  • Berufliche Weiterbildungen für den Erwerb von fachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen
  • 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal 500 Euro
  • Beantragung aller 2 Jahre möglich
  • Wohnsitz oder Arbeitsort in NRW
  • Arbeitnehmer muss in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sein
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen < 30.000 Euro
RHEINLAND-PFALZ
 QualiScheck
  • Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro
  • berufliche Weiterbildungen zur Vermittlung von Fach-, Methoden – und Sozialkompetenzen
  • 60 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, max. 600 Euro pro Person und Kalenderjahr
  • einmal pro Jahr erhältlich
  • Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Mindestkosten der Weiterbildung: 1.000 Euro

SACHSEN
 Weiterbildungsscheck
individuell

 

  • Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler über 18 Jahren, Berufsrückkehrer, arbeitslose Nichtleistungsempfänger und geringfügig Beschäftigte
  • berufliche Weiterbildungen bei externen Bildungsanbietern
  • zwischen 50 und 80 % der Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Hauptwohnsitz in Sachsen
  • förderfähige Kosten der Weiterbildungsmaßnahme mindestens 1.000 Euro bei Arbeitnehmern, ansonsten mindestens 300 Euro
SACHSEN-ANHALT
Weiterbildung DIREKT
  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 4.575 Euro; Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Berufsrückkehrer sowie Azubis und Berufsfachschüler über 18 Jahre
  • berufliche Weiterbildungen und weiterbildende Studiengänge bis zu 4 Jahren Dauer in Teil- oder Vollzeit
  • zwischen 60 und 90 % der Weiterbildungsausgaben
  • bei Azubis und Berufsfachschülern max. 3.000 Euro, bei den übrigen Zielgruppen bis max. 25.000 Euro
  • Hauptwohnsitz bzw. Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt
  • Mindestkosten der Weiterbildung 1.000 Euro / bei Azubis mindestens 500 Euro

SCHLESWIG-HOLSTEIN
Weiterbildungsbonus

  • Azubis und Arbeitnehmer inklusive Aufstocker; ggf. Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • berufliche Weiterbildungen zwischen 16 und 400 Zeitstunden (auch Online-Kurse und Fernlehrgänge)
  • bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 2.000 Euro
  • Wohnsitz oder Arbeitsort in Schleswig-Holstein
  • Mindestkosten der Weiterbildung 160 Euro
THÜRINGEN
Weiterbildungsscheck
  • Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen
  • Weiterbildungen für den Beruf bei einem Bildungsanbieter
  • bis zu 1.000 Euro
  • Beantragung aller 2 Jahre möglich
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro

 

PRAXISTIPP!

Obwohl sich Antragsverfahren und Ansprechpartner in allen Bundesländern unterscheiden, sind die SP_logo16_TippAnträge für den Erhalt von Weiterbildungs- und Qualifizierungsscheck grundsätzlich rechtzeitig vor Maßnahmebeginn (Fristen beachten!) bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Während in Bremen und Hessen erst eine persönliche Beratung notwendig ist, sind in Sachsen z. B. drei Angebote verschiedener Bildungsanbieter notwendig, um eine Förderung zu erhalten.


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Förderung des Fernstudiums durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsschecks der Bundesländer
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