BAföG und Zuschüsse im Fernstudium

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„Bildung ist für die Jungen Weisheit, für die Alten Ermutigung, für die Armen Reichtum und für die Reichen Schmuck.“ In diesem Zitat wird sehr deutlich, was es bedeutet, sich weiterzubilden.

Mit einem (berufsbegleitenden) Fernstudium / Fernlehrgang an Fernschulen und Fernhochschulen können Sie sich weiterbilden und damit

  • Ihr bereits erworbenes Wissen vertiefen, erweitern oder den aktuellen Erfordernissen anpassen, 
  • bisher nicht erlangte Abschlüsse wie etwa den Schulabschluss nachholen, 
  • sich neue berufliche Perspektiven erschließen,
  • den eigenen „Marktwert“ steigern, 
  • die Karrierechancen erhöhen und nicht zuletzt
  • Ihr Selbstbewusstsein erhöhen.

Fakt ist aber auch: Weiterbildung hilft zwar beruflich weiter, ist aber mit einer Reihe von Kosten verbunden! Mit Hilfe staatlicher Fördertöpfe oder sonstiger Finanzierungsmöglichkeiten können Sie jedoch Ihre finanzielle Belastung in Sachen Bildung erheblich mindern.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig und welche individuellen Voraussetzungen dafür notwendig sind, erfahren Sie nachfolgend in komprimierter Form.

 

Förderungen und Zuschüsse für ein Fernstudium

Die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für ein Fernstudium gelten für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, können jedoch vom Bundesland, aber auch von  individuellen Zugangsvoraussetzungen abhängig sein.

Die Förderung für berufliche Weiterbildungen wird aus verschiedenen Fördertöpfen des Bundes und der Bundesländer finanziert, aber auch durch steuerliche Regelungen der Finanzämter oder die Arbeitgeber unterstützt:

Zudem können bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung weiterhelfen:

 

PRAXISTIPP! Manche Förderformen können Sie ganz legal parallel beziehen, bei anderen schließt die eine Förderung eine andere aus!

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Nachfolgend stellen wir Ihnen beispielhaft einige der Möglichkeiten zur Förderung Ihres Fernstudiums genauer vor.

Förderung durch die Bildungsprämie

Arbeitnehmer können für die Ausübung ihrer aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevanten Weiterbildungsmaßnahmen einen Prämiengutschein beantragen oder das Weiterbildungssparen zur Studienfinanzierung nutzen. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie die Bildungsprämie erhalten können und worauf Sie achten müssen.

Mit dem Bildungsgesetz von 2003 können die örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit Arbeitssuchende, Beschäftigte und Berufsrückkehrer bei Vorliegen bestimmter Fördervoraussetzungen durch den Bildungsgutschein zu 100 % zu unterstützen, wenn sie sich mit einem Fernlehrgang bzw. Fernstudium neue berufliche Möglichkeiten erschließen, eine drohende Arbeitslosigkeit verhindert oder ein bisher fehlender Berufsabschluss erreicht werden kann.

Förderung durch BAföG

Sofern ein Fernstudium oder ein Fernlehrgang mit einem regulären Präsenzstudium gleichzusetzen ist, können Studierende vor Vollendung ihres 30. Lebensjahres für eine Erstausbildung bzw. ein Erst-Studium für maximal 12 Monate BAföG beantragen.

Für das Nachholen von Schulabschlüssen wie z. B. Geld

ist die Gewährung von Schüler-BAföG möglich, das nicht zurück gezahlt werden muss.

Arbeitnehmer, Berufs­rück­kehrer, Selbst­ständige und unter bestimmten Bedingungen auch Arbeitslose, die weiterführend zu ihrer abgeschlossenen Ausbildung nach Berufs­bildungs­gesetz oder Handwerks­ordnung bzw. einen vergleich­baren Berufs­abschluss eine Aufstiegs­fort­bildung absolvieren möchten, haben Anspruch auf Aufstiegs-BAföG. Dies gilt i.d.R. für Fernlehrgänge, die zu staatlichen oder öffentlich – rechtlichen Abschlüssen führen wie etwa

Förderung des Fernstudiums über die Bundesländer und die Fernschulen selbst

Neben dem Bildungsgutschein, der Bildungsprämie und BAföG bestehen noch weitere Möglichkeiten der Förderung. So unterstützen beispielsweise eine Reihe von Bundesländern die Qualifizierung ihrer im Bundesland wohnenden oder arbeitenden Arbeitnehmer durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsschecks oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub.

Die Fernschulen selbst gewähren Förderungen und Nachlässe auf die entstehenden Lehrgangsgebühren wie etwa für Mitglieder in Automobil – und Buchclubs oder durch Rabatte für Studierende, die bereits bei der gleichen Fernschule einen Fernlehrgang absolviert haben, Wehrdienstleistende, Behinderte oder Rentner.

Weitergehende Informationen zu Stipendien, Bildungs- und Studienkrediten, Bildungsfonds, dem Sonderprogramm WeGebAU oder der steuerlichen Relevanz von Weiterbildungskosten finden Sie ebenfalls hier auf unserer Webpräsenz.

Vielverdiener und ältere Arbeitnehmer gehen jedoch trotz vieler Fördertöpfe meist leer aus!


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