Investition in Ihre Bildung – Kosten eines Fernstudiums

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Wenn Sie sich für ein Fernstudium entscheiden, dann sollten Sie wissen, dass neben den obligatorischen Studiengebühren noch weitere Kosten auf Sie zukommen können.

Die Studiengebühren machen fraglos einen Großteil der Kosten eines Fernstudiums aus und enthalten bereits:

  • Studienmaterialien, gegebenenfalls Software und andere Hilfsmittel sowie portofreie Lieferung,
  • Korrektur, Kommentierungen und Rücksendungen der Einsendeaufgaben,
  • fachlich und pädagogisch kompetente Betreuung durch die Tutoren,
  • individuelle Studienberatung,
  • Nutzung von Online-Diensten der Fern(hoch)schulen wie z. B. Online-Campus,
  • Ausfertigung von Bescheinigungen für die im Studium erbrachten Leistungen sowie Zertifikaten, Zeugnissen oder Abschlüssen,
  • Teilnahme an den verbindlichen studienbegleitenden Übungen, Prüfungen und Seminaren.

Für die (fast) tägliche Nutzung von Telefon und Internet entstehen Ihnen keine über Ihre üblichen Telekommunikationsgebühren hinausgehenden Kosten.

In den Studiengebühren nicht enthalten sind Kosten für:

  • Eignungsprüfungen,fernstudium-fernschulen-34
  • zusätzlich notwendige Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind),
  • Telefon und Internet im eigenen Haushalt sowie Porto,
  • Fahrten, Unterkunft und Verpflegung für die Teilnahme an obligatorischen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen und Seminaren,
  • fakultative Seminare und Prüfungen, die nicht von der Fernschule angeboten werden,
  • über die kostenlose Studienverlängerung (Zeitreserve) hinausgehende Studienzeiträume.

PRAXISTIPP! Sofern im Ausland Studierende auch im Ausland Klausuren schreiben oder Prüfungen ablegen, können zusätzliche Kosten für die Prüfung bzw. die Prüfungsaufsicht anfallen.

Feste Studiengebühren während der Vertragslaufzeit

Alle Fernschulen und Fernhochschulen erheben von den Fernstudierenden Studiengebühren, deren Höhe von Inhalt, Dauer sowie Abschluss des Fernlehrgangs abhängig ist. Mit Ihrer Anmeldung zum Fernstudium oder Fernlehrgang wird Ihnen die Höhe der fälligen Studiengebühren für die Laufzeit des Fernstudiums (Regelstudienzeit) schriftlich garantiert.

PRAXISTIPP! Da sich auf  den Webseiten der Fernschulen ohne Angabe der persönlichen Daten meist keine Studiengebühren finden lassen, müssen Sie sich zuerst registrieren. Scheuen Sie davor nicht zurück, das ist keine Hürde!

Weiterbildung hat ihren Preis – Beispiele aus der Praxis

Die Frage nach den Kosten eines Fernstudiums ist nicht pauschal zu beantworten, da die Studien- bzw.  Lehrgangsgebühren von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Thema, dem angestrebten Abschluss oder der Studiendauer abhängig sind.

Für Ihre Vorstellung:

Die monatliche Finanzbelastung durch Studiengebühren beträgt somit zwischen 100 und 180 Euro bei Fernlehrgängen, bei akademischen Fernstudiengängen deutlich höher!

Informieren und Rabatte nutzen

Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich rechtzeitig vor Studienbeginn über die Gebührenhöhen informieren, um mögliche Zuschüsse und Förderungen für Ihre Weiterbildung beantragen zu können.

FINANZTIPP! Fern(hoch)schulen starten  in festgelegten Zeiträumen oft Rabatt-Aktionen mit 10 bis 15% günstigeren Studiengebühren! Bedenken Sie auch, dass insbesondere bei akademischen Studien private Anbieter in der Regel deutlich teurer sind als staatliche Hochschulen.

Probestudium ohne Kosten und Risiko

Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie Ihre Studienunterlagen für die ersten 6 Monate. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Fernschulen räumen Ihnen als zusätzliche Leistung ein vierwöchiges Probestudium ein – in Aktionszeiträumen auch länger – so dass Sie das Fernstudium oder den Fernlehrgang bei Nichtgefallen innerhalb dieser Frist beenden bzw. kündigen können, ohne das Ihnen irgendwelche Kosten entstehen. Die (nicht beschädigten!) Studienunterlagen senden Sie in diesem Fall an die jeweilige Fernschule zurück.

Ihre erste Studiengebühr ist nach Ablauf des Probestudiums und damit nach Ablauf der Widerrufsfrist fällig.

VORSICHT: Wenn Sie doch nicht fernstudieren möchten und die Widerspruchsfrist verschlafen, kann es für Sie teuer werden!

Studiendauer kostenlos verlängern (Zeitreserve)

Können Sie für Ihr Fernstudium oder Ihren Fernlehrgang phasenweise nicht ausreichend Zeit aufwenden, so dass eine Verlängerung der Studienzeit notwendig wird, gewähren viele Fernschulen eine kostenlose Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu 50%, im Einzelfall auch länger. Sie haben während dieser Zeitreserve einen Anspruch auf die gleichen Leistungen der Fernschulen wie im regulären Studium.

Vorsicht! Wenn Sie nach Überschreitung der Regelstudienzeit mit einem Urlaubssemester liebäugeln, verkürzt sich damit die kostenlose Zeitreserve. Sollten Sie auch nach der kostenfreien Verlängerung Ihr Fernstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie trotzdem weiter studieren, aber gegen Gebühr!

Studiendauer verkürzen und Zeit sparen

Neben einer Verlängerung der Studiendauer ist es ebenso gut möglich, dass Sie Ihren Fernunterricht schneller bewältigen als es die Regelstudienzeit vorsieht. Sie sparen zwar damit wertvolle Zeit ein, aber Ihr hohes Lerntempo wird dennoch nicht mit einer Reduzierung der Lehrgangsgebühren belohnt! Die Studiengebühren sind fix.

Prüfungsgebühren, Präsenzphasen, Seminare und Auslandsaufenthalte

Bei Teilnahme an Seminaren sowie staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder externen Prüfungen fallen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an. Auch für die Anerkennung von Prüfungsleistungen können Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Beim Fernstudium oder Fernlehrgängen mit obligatorischen oder freiwilligen Präsenzphasen entstehen zusätzliche Kosten für Fahrten oder Flüge zum Veranstaltungsort, Übernachtung und den Mehraufwand für Ihre Verpflegung. Besonders Auslandsseminare (z. B. Euro-FH) können kräftig zu Buche schlagen.
Sofern Sie nicht auf arbeitsfreie Wochenenden, Erholungs- oder Bildungsurlaub sowie Freistellung durch Ihren Arbeitgeber zurückgreifen können, sollten Sie gegebenenfalls Lohnausfall mit einkalkulieren.

Auch ergänzende Seminare mit dem Ziel, Lehrgangsinhalte zu vertiefen, sind in der Regel ebenfalls nicht in den Studiengebühren enthalten.

Sollten Sie sich während Ihres Fernstudiums im Ausland aufhalten, können für die Zusendung der Studienmaterialien zusätzliche Versandkosten fällig werden, wohingegen in Deutschland der Versand kostenlos ist.

Zahlungsunfähig

Sofern es während Ihres Fernstudiums zu finanziellen Engpässen aufgrund von längeren Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder sonstigen persönlichen Hinderungsgründen kommt, geben einige Fern(hoch)schulen mit Unterzeichnung des Studienvertrages eine Sozialgarantie ab. Dies ermöglicht etwa auf Antrag die Stundung der monatlichen Studiengebühren (z. B. Euro-FH, APOLLON und DUW) für maximal 6 Monate, ohne das Sie Ihr Studium unterbrechen können. Nichtsdestotrotz müssen Sie später die gestundeten Zahlungen in voller Höhe nachzahlen.

Andere Fern(hoch)schulen wie die SRH FernHochschule Riedlungen, AKAD oder IUBH bieten bei Krankheit und sonstigen anderen persönlichen Schwierigkeiten die Unterbrechung des Studiums durch ein Urlaubssemester an, in dem keine Studiengebühren anfallen, aber auch alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner ruhen.
Bei der AKAD können Sie Ihr Urlaubssemester splitten, so dass zweimal je 3 Monate in Anspruch genommen werden können.

 

FAZIT:SP_logo16_Fazit
Informieren Sie sich umfassend bei Ihrer gewählten Fernschule über alle entstehenden Kosten während Ihres Studiums und lesen aufmerksam das Kleingedruckte in Ihrem Studienvertrag – dann tappen Sie nicht in unvorhergesehene Kostenfallen!


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