Mit Bildungsfonds ein Fernstudium finanzieren

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Bildungsfonds (auch Studienfonds) werden von Stiftungen, Unternehmen oder Privatpersonen gespeist und unterstützen ausgewählte Studierende mit der Finanzierung von Studiengebühren, Lebenshaltungskosten oder Auslandsaufenthalten bei ihrem zielorientierten Studium. Die Rückzahlung an den Bildungsfonds erfolgt einkommensabhängig in einem vorher festgelegten Zeitraum und beginnt erst mit dem Start in ein Beschäftigungsverhältnis. Damit ist die Studienfinanzierung mit Hilfe von Bildungsfonds sozial verträglich, flexibel, kalkulierbar und im Gegensatz zu Studienkrediten bankenunabhängig.

In Deutschland gibt es mittlerweileBildungsfonds

  • bundesweite Bildungsfonds-Konzepte (z. B. Marktführer CareerConcept, Deutsche Bildung),
  • hochschulspezifische Bildungsfonds (z. B. TU München, Handelshochschule Leipzig oder Internationale Fachhochschule Bad Honnef) und
  • firmeneigene Modelle wie den Festo Bildungsfonds,

die neben der finanziellen Unterstützung meist auch Zusatzleistungen für die Berufsvorbereitung wie etwa Soft-Skill-Trainings (soziale Kompetenzen), Mentoring-Programme, Coaching oder Firmenexkursionen anbieten.

PRAXISTIPP! Angebote von Bildungsfonds richten sich meist an Studierende im Rahmen eines Erststudiums (Vollzeit) an einer staatlich anerkannten Hochschule im In- und Ausland. Förderungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sind etwa über den Festo Bildugsfonds möglich.

Festo Bildungsfonds

Der Festo Bildungsfonds unterstützt insbesondere Nachwuchskräfte in ingenieurwissenschaftlichen und technischen Studiengängen und will damit dem (drohenden) Fachkräftemangel in diesen wirtschaftlichen Kernbereichen entgegen wirken.

Wenn Sie sich also im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) oder Betriebswirtschaft / Management berufsbegleitend an einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einer der geförderten Studiengänge weiterbilden möchten und bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, dann können Sie sich für eine Studienfinanzierung mit dem Festo Bildungsfonds bewerben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie parallel dazu BAföG beziehen oder ein Teil-Stipendium erhalten.

Mögliche Förderung mit dem Festo Bildungsfonds

  • Finanzierungsdauer: 48 Monate
  • Lebenshaltungskosten: 2.000 Euro / Monat
  • Studiengebühren: 100%
  • Einmalaufwendungen: bis max. 5.000 Euro (z.B. für Lernmittel, Auslandsaufenthalt)
  • Finanzierungsvolumen: bis max. 40.000 Euro

Bewerbung für den Festo Bildungsfonds

In einem mehrstufigen onlinebasierten Bewerbungs– und Auswahlverfahren werden Ihre akademischen Leistungen (auch Noten im Abitur), Praxiserfahrungen, Sprach– und IT-Kenntnisse oder sonstiges Engagement bewertet. Auch Ihre persönlichen Kompetenzen fließen bei der Entscheidungsfindung ein.
Nach der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann innerhalb von 4 bis 6 Wochen bereits die erste Auszahlung erfolgen.

Geförderte Studiengänge:

  • Architektur & Bauingenieurwesen
  • Betriebswirtschaft
  • Biologie
  • Chemie
  • Elektrotechnik
  • Energietechnik
  • Fahrzeug- und Flugzeugtechnik
  • Finance
  • General Management
  • Ingenieurwesen
  • Informatik
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Management
  • Maschinenbau / Verfahrenstechnik
  • Mathematik
  • Mechatronik
  • Medientechnik
  • Pharma – und Medizintechnik
  • Physik
  • Produktdesign
  • Produktion / Logistik
  • Recht
  • Technologie
  • Umwelttechnik
  • Verkehrstechnik / Nautik
  • Wirtschaftlich orientierte Studiengänge
  • Wirtschaftsingenieurwesen

 

Finanzielle Sicherheiten sind für das Bewerbungsverfahren nicht notwendig, dafür aber fachliche und persönliche Qualifikationen, Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit!

Europäischer Sozialfonds (ESF) in Thüringen

Beschäftigte in kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, die aufbauend auf einen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einen berufsbegleitenden Master Studiengang absolvieren möchten, können für die Finanzierung der anfallenden Gebühren für Studium und Prüfungen bis zu 50 % Förderung, insgesamt maximal 6.000 Euro durch den ESF erhalten.

Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein Jahresbruttoeinkommen zwischen mindestens 25.600 Euro und höchstens 40.000 Euro bei Alleinstehenden (bei Zusammenveranlagten jeweils die doppelte Summe).

Der Antrag auf Förderung ist bis 6 Wochen vor Studienvertragsabschluss durch das beschäftigende Unternehmen zu stellen.


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