Weiterbildung und Studium mit Behinderung

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Weiterbildung und Studium mit Behinderung

Über ein Fernstudium mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung

Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankung stehen täglich vor Herausforderungen, über die ein Gesunder häufig nicht einmal nachdenkt. Selbst vermeintlich einfache Dinge werden zu Problemen oder gar unüberwindbaren Hürden.

Gegenwärtig sind in Deutschland etwa 8% der Studierenden an der Teilhabe am Studium eingeschränkt, davon etwa die Hälfte durch mittlere bis schwere

Fernstudium mit Behinderung

Fernstudium mit Behinderung

Behinderungen beeinträchtigt. Hochschulen sind heute gesetzlich dazu verpflichtet, dass behinderten Menschen keine Nachteile gegenüber anderen Studierenden entstehen und sich chancengleich weiterbilden können. Auch Prüfungsordnungen müssen die Belange Behinderter explizit berücksichtigen.

Die Bundesrepublik gehört im weltweiten Vergleich zu den Vorreitern bei der Entwicklung und Umsetzung von behindertengerechten Infrastrukturen. Wenn wir das „normale“ Studienleben an Universitäten und Bildungseinrichtungen in Deutschland und Europa betrachten, stellen wir fest, dass mittlerweile durchaus vielfältige Maßnahmen für barrierefreie Bildungsmöglichkeiten ergriffen und umgesetzt worden sind. So ist der Zugang zu allen Räumlichkeiten inzwischen vielerorts behindertengerecht möglich. Rollstuhlrampen oder Fahrstühle unterstützen etwa gehbehinderte Menschen, Seminarräume oder Hörsäale zu erreichen. Zudem sind entsprechende Sonderregelungen für Prüfungsleistungen von Studierenden mit Handicap üblich.

Dennoch sehen sich Menschen mit Behinderung und insbesondere Studierende mit Handicap nach wie vor mit Barrieren konfrontiert, die im schlechtesten Fall von einem Studium oder einer Weiterbildung abschrecken können. So können beispielsweise seh- oder hörbehinderte Studierende insbesondere im klassischen Präsenzstudium nach wie vor nur eingeschränkt den Vorlesungen oder Seminaren angemessen folgen.

Ziel muss es also sein, für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Chancen für die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Studiums ohne Diskriminierung zu schaffen wie für jeden anderen Studierenden. Zudem sind die vorhandenen Barrieren im Kopf sowohl bei behinderten Studierenden selbst als auch bei den Mitkommilitonen (noch) zu überwinden.

Wir möchten in diesem Teil unserer Fernstudium FAQ insbesondere Menschen motivieren und ermuntern, die an einem Studium oder einer beruflichen Weiterbildung interessiert sind, aber aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder auch anderen Gründen diesen Schritt bisher nicht gegangen sind.

Fernstudium als attraktive und praktische Alternative bei Behinderung

Ein Fernstudium bietet für Menschen, die wegen einer eingetretenen Behinderung etwa ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, eine attraktive Alternative zu sonstigen Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Studierenden bestimmen ihren Lernort und die Lerngeschwindigkeit selbständig und legen ihre Lernzeit ganz individuell fest. Darüber hinaus sind die Bildungsträger in der Regel sehr darauf bedacht, die Anzahl der Präsenzaufenthalte z.B. für Seminare oder Prüfungen möglichst gering zu halten und somit den zeitlichen Aufwand für die Studierenden vor Ort auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Auch auf die persönliche Betreuung von Studierenden mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen legen Fernschulen großen Wert.

Dank umfangreicher nachteilsausgleichender Sonderregelungen – Grundlage ist das Hochschulrahmengesetz – wie etwa die Verlängerung der Studienzeit allgemein oder die Schreibzeit bei Klausuren, der Einsatz studienbegleitender professioneller technischer Hilfsmittel sowie die Modifizierung studienbegleitender Leistungsnachweise tragen dazu bei, dass behinderte Studierende im Studienalltag entlastet werden.

Moderne Medien und E-Learning ersetzen Präsenzzeiträume

Der umfassende Einsatz moderner Medien und Technologien macht ein Fernstudium besonders interessant für Menschen mit Einschränkungen. Die Online-Studienzentren der Fernschulen ermöglichen einen regelmäßigen Kontakt und Austausch mit der Hochschule und Mitstudierenden. So lassen sich auf diesem Wege auch Lehrmaterialien problemlos und schnell über das Internet zur Verfügung stellen und abrufen, der gegebenenfalls mühevolle Weg zum Briefkasten entfällt somit.

Webinare und E-Learning-Anwendungen bieten zudem eine hervorragende inhaltliche Ergänzung zu den verfügbaren Lehrmaterialien. Spezielle Software, die Texte in Brailleschrift übersetzt, ermöglicht es z. B. auch sehbehinderten Studierenden, Lehrinhalte besser aufzunehmen und zu verstehen.

Mittlerweile organisieren die Fernschulen auch für Prüfungen, die eigentlich am Fernschulstandort oder regionalen Studienzentren absolviert werden müssten, geeignete Alternativen. So ist es insbesondere für körperlich behinderte Menschen möglich, dass unter Aufsicht eines von der Fernschule Beauftragten die Prüfung zuhause absolviert  werden kann. Dabei gelten die Nachteilsausgleiche, die auch behinderten Studierenden bei einem Präsenzstudium gewährt werden (z.B. Zeitverlängerung bei Prüfungen).

Umfassende Beratung vor Ort zum Thema „beeinträchtigt studieren“

Eine 2011 durchgeführte bundesweite Umfrage des Deutschen Studentenwerks hat ergeben, dass viele der Studierenden mit Beeinträchtigungen ihre Rechte und die möglichen Unterstützungsangebote wie Nachteilsausgleich oder Beratungsangebote der Hochschulen und der Studentenwerke gar nicht oder nur unzureichend nutzen. Dabei finden Sie fast in allen Hochschulen Beauftragte zum Thema „beeinträchtigt studieren“, die Sie mit gezielten Informationen und individueller Unterstützung unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht beraten. Zu deren Aufgabenfeld gehören zudem die Abstimmung aktueller Fragen mit der Hochschulleitung oder anderer Bereiche wie etwa dem BAföG-Amt.

Informieren ist Pflicht

Die Wahl eines Studienfachs sowie die Vorbereitung auf die Ausbildung sind vor allem für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung von besonderer Bedeutung. Während nicht behinderte Studieninteressenten in der Regel lediglich Informationen zu angebotenen Studiengängen, der Studienfinanzierung und den infrastrukturellen Gegebenheiten benötigen, ist der Informationsbedarf behinderter Menschen deutlich umfangreicher. Fragen zu baulichen Gegebenheiten, einer barrierefreien Wohnung, zur Mobilität, Studienbegleitern, medizinischer Versorgung, der Notwendigkeit eines Schwerbehindertenausweises oder technischer Unterstützung sind im Vorfeld umfassend zu klären. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Studienbedingungen auch den vielfältigen Anforderungen von Menschen mit Behinderung gerecht werden und somit eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Studienabschluss besteht.

Miteinander von Fernstudium und Behinderung

Behinderung und Studium schließen sich nicht aus. Fernschulen sind Vorreiter, wenn es um behindertengerechte und barrierefreie Weiterbildung geht. Ihre umfassenden Bildungs- und Weiterbildungsangebote ermöglichen die Absolvierung verschiedenster Fernkurse bis hin zu akademischen Studiengängen. Dabei legen die Bildungseinrichtungen nicht nur besonderen Wert auf bauliche und technische Gegebenheiten, sondern auch auf eine umfassende Betreuung sowie Sonderregelungen wie z. B. Fristverlängerungen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen.

Die Hauptzielsetzung muss es sein, auch für Studierende mit Handicap einen Lernalltag und Studienbedingungen zu schaffen, die sich grundsätzlich nur marginal von denen von nicht behinderten Menschen unterscheiden. Fernschulen ermöglichen (meist)  behinderten Studierenden den Zugang zu qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildungsangeboten und gewährleisten damit individuell und alternativ zugeschnittene Weiterbildungsformen.

Auch Weiterbildung durch Berufsförderungwerke möglich

Sofern behinderte Erwachsene wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf auszuüben und zudem nicht im Unternehmen oder einer allgemeinen Weiterbildungseinrichtung umgeschult werden können, dann übernehmen die bundesweit organisierten Berufsförderungswerke die betreute Fortbildung und Umschulung. Ziel dieser Maßnahmen ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Behinderten in das Arbeitsleben als Beitrag zur gesellschaftlichen Integration behinderter Menschen.


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