ZFU - Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
ZFU – Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Die ZFU und ihre Aufgaben
Seit langem nehmen weiterbildende Fernlehrgänge und Fernstudien einen wichtigen Platz in der berufsbegleitenden Qualifizierung ein. Sie sind heute vom Markt nicht mehr wegzudenken, da insbesondere Berufstätige flexible Weiterbildungsformen suchen, die parallel eine Weiterführung der Beschäftigung zulassen.
Aus- und Weiterbildung hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, da die beruflichen Anforderungen stets einen aktuellen Wissensstand erfordern. Daher wird von verschiedenen Maßnahmeträgern eine Vielzahl von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen angeboten.
Damit alle Teilnehmer auf der sicheren Seite sind, wurde eine prüfende Zentralstelle geschaffen, die die Kursangebote auf die Einhaltung gesetzlicher Standards überprüft.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) wurde 1978 per Staatsvertrag mit Sitz in Köln gegründet und agiert als zentrale Einrichtung zum Schutz der Teilnehmer des Fernunterrichts. Die ZFU bietet sowohl Teilnehmern als auch Veranstaltern wichtige Informationen über Fernlehrgänge, Rechtsgrundlagen und Zulassungsvoraussetzungen und gewährleistet damit, dass die gängigen Qualitätsstandards eingehalten werden.
Wichtige Aufgaben der ZFU
Die ZFU überwacht als zuständige Behörde die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für das Fernunterrichtswesen und erfüllt eine Reihe grundlegender Aufgaben:
- Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge (in Deutschland darf kein Fernlehrgang ohne Zulassung angeboten werden),
- fortlaufende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bestehender Fernlehrgänge etwa aller 3 Jahre (auch FZ-Verfahren),
- Entscheidung bei wesentlichen Änderungen innerhalb der bereits zugelassenen Fernkurse,
- Registrierung und Prüfung von nicht zulassungspflichtigen Fernlehrgängen (z. B. Freizeit- und Hobbylehrgänge),
- Veröffentlichung des „Ratgebers für den Fernunterricht“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) mit allgemeingültigen Informationen zum Fernstudium sowie einem Verzeichnis aller Fernlehrgänge,
- jährliche Veröffentlichung des amtlichen Mitteilungsblattes mit dem Verzeichnis der zugelassenen Fernlehrgänge, Hobby- und Freizeitehrgängen sowie der Liste der Fernhochschulen und Fernakademien
- Erteilung von Auskünften und kurze Beschreibung aller Fernlehrgänge,
- Beobachtung und Förderung des Fernunterrichts in Deutschland,
- Beratung der Bundesländer bei der weiteren Gestaltung des Fernunterrichtswesens,
- gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG),
- Zuständigkeit als Landesbehörde für Umsatzsteuerbescheinigungen nach §4 UStG.
Qualitätsstandards
Zertifizierte Fernkurse bieten Sicherheit
Die ZFU hat es sich zur Aufgabe gemacht, Qualitätsstandards für deutsche Fernlehrgänge, die eine wichtige Ergänzung der Präsenzfortbildungen darstellen, zu entwickeln und den Teilnehmern damit eine optimale Sicherheit zu bieten.
Alle Fernlehrgänge werden im Hinblick auf die gesetzlichen Richtlinien des FernUSG geprüft und erhalten nach erfolgreicher Zulassung ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer.
Kriterien
Zugelassene Fernlehrgänge genügen festgelegten Qualitätskriterien
- Der Lehrgang ist zur Erreichung des vorher festgelegten Lernziels geeignet.
- Er genügt den Anforderungen des BiBB und den Prüfungsrichtlinien der Kultusministerien.
- Die fachwissenschaftlichen Standards werden bei der Zulassung und Durchführung gewahrt.
- Der Praxisbezug ist ausreichend sichergestellt.
- Die Lehrgänge sind in didaktischer Hinsicht der Zielgruppe angepasst.
- Während des Lehrgangs erfolgt die Betreuung und Begleitung durch pädagogisches Fachpersonal, ebenso die Lernzielkontrollen.
Gut zu wissen
Sie können auf der Internetpräsenz der ZFU (http://www.zfu.de) in einer Onlinedatenbank nach Fernlehrgangsangeboten suchen und dabei nach Begriff, Abschluss, Studiendauer und Kosten filtern.
Darüber hinaus können Sie dort den „Ratgeber für Fernunterricht„, der Ihnen in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Fernunterricht liefert, bestellen oder downloaden.
Novellierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernuntericht (FernUSG) wurde 2013 insoweit novelliert, als dass künftig nicht nur inhaltlich vollständige Fernlehrgänge, sondern auch ausgegliederte Lehrgangsteile – sogenannte Cafeteria – Lehrgänge – zugelassen werden können. Die ZFU reagiert damit auf steigende Bedarfe insbesondere von Hochschulen, die nur ausgewählte Bestandteile aus einem Gesamtlehrgang vermitteln wollen und aufgrund der Anerkennbarkeit der Leistungen nicht auf die Zulassung durch die ZFU verzichten können.