Stipendium und Fernstudium

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Ein Stipendium ist als Instrument der Begabtenförderung eine freiwillige finanzielle Unterstützungsform für Studierende und verhilft auch während eines Fernstudiums zur Sicherung der Finanzierung der beruflichen Qualifizierung.

Wir stellen Ihnen nachfolgend 3 Stipendienformen mit unterschiedlichen Zielrichtungen vor:

  • Weiterbildungsstipendium (für Berufseinsteiger),Stipendium
  • Aufstiegsstipendium (Anreiz für ein Hochschulstudium),
  • Deutschlandstipendium.

Sowohl das Weiterbildungs- als auch das Aufstiegsstipendium sind Bestandteil der beruflichen Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wohingegen das Deutschlandstipendium neben besonderen Studienleistungen auch gesellschaftliches Engagement und Hürden in individuellen Bildungsbiografien berücksichtigt.

Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger (Begabtenförderung berufliche Bildung)

Mit dem Weiterbildungsstipendium sollen talentierte und leistungsbereite Berufseinsteiger dabei unterstützt werden, sich im Anschluss an ihre Berufsausbildung weiter zu qualifizieren und damit neue berufliche Perspektiven bis hin zur Selbstständigkeit anzustreben.

Förderhöhe des Weiterbildungsstipendiums

Für fachbezogene bzw. bereichsübergreifende berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Techniker und Meister, Fachwirt) sowie berufsbegleitende Bachelor oder Master Studiengänge können Maßnahme-, Prüfungs-, Fahrt- und Aufenthaltskosten in Höhe von insgesamt maximal 7.200 Euro, verteilt über 3 Jahre, bezuschusst werden. Der Stipendiat hat dabei 10 % der förderfähigen Kosten der Maßnahme als Eigenanteil zu tragen.
Auch ein IT-Bonus in Höhe von 250 Euro für den Kauf eines Computers ist möglich.

Die Förderung wird unabhängig von Einkommenshöhe, Vermögensverhältnissen oder eventueller Unterhaltsansprüche gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für ein Weiterbildungsstipendium

Mit einem Weiterbildungsstipendium können qualifizierte Absolventen einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen gefördert werden, die bei der Aufnahme ins Förderprogramm jünger als 25 Jahre (Ausnahmen gelten bei Anrechnung von Freiwilligendiensten oder Elternzeit) sind.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerber mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.

Antragstellung für das Weiterbildungsstipendium

Über die Förderfähigkeit der durch die Stipendiaten ausgewählten Weiterbildungsmaßnahmen entscheiden in der Regel die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vor Ort (z. B. Industrie- und Handelskammern).

 

Mit einem Aufstiegsstipendium zum Akademiker

Das im Jahr 2008 gestartete Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“, mit der die Bundesregierung den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung in Deutschland von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf öffnet. Das Aufstiegsstipendium ergänzt die berufliche Begabtenförderung und soll berufserfahrenen Frauen und Männern, die in ihrer Ausbildung und dem ausgeübten Beruf außergewöhnliches Talent und Engagement bewiesen haben, einen Anreiz bieten, ein akademisches Hochschulstudium aufzunehmen.

Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium

Mit einem Aufstiegsstipendium können Personen mit besonders erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Durchschnittsnote 1,9 bei der Berufsabschlussprüfung bzw. mindestens 87 Punkte) und einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung unabhängig von ihrem Alter gefördert werden. Auch das Unternehmen kann gegebenenfalls eine besondere Begabung belegen.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich dabei vorrangig an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) erst nach ihrer Ausbildung erworben haben. Nichtsdestotrotz sind auch Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erlangt haben, gleichermaßen antragsberechtigt.

Sofern Studierende bereits ein Hochschulstudium aufgenommen haben, darf das 2. Semester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Förderhöhe des Aufstiegsstipendiums

Mit dem Aufstiegsstipendium kann ein akademisches Erststudium – in Vollzeit oder berufsbegleitend – an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule gefördert werden.

Für Vollzeit-Studierende beträgt das Stipendium 735 Euro monatlich plus 80 Euro Büchergeld. Darüber hinaus ist die Gewährung einer Betreuungspauschale von 130 Euro für Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, möglich.

Parallel zum Vollzeitstudium ist meist keine Berufstätigkeit möglich. Daher erfolgt die Förderung pauschal und einkommensunabhängig.

Berufsbegleitend Studierende können pro Jahr 2.400 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Antragstellung für das Aufstiegsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wählt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit einem online-gestützten Auswahlprozess die Stipendiaten aus und begleitet sie während ihrer Studienzeit.

 

Wellenlinien

Deutschlandstipendium

Seit 2011 können begabte und engagierte Studierende und Studienanfänger, deren persönlicher Werdegang besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium erhalten.

Förderhöhe des Deutschlandstipendiums

Studierende mit Deutschlandstipendium erhalten 300 Euro pro Monat für mindestens 2 Semester und maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Von dieser Summe übernimmt 150 Euro übernimmt der Staat, die andere Hälfte steuern private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Alumni-Netzwerke oder auch Privatpersonen) bei.

Das Stipendium wird nicht auf BAföG angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.

Antragstellung für das Deutschlandstipendium

Studienanfänger können sich direkt bei ihrer Hochschule bewerben, sofern diese das Deutschlandstipendium anbietet und die Studierenden die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Neben herausragenden Schulnoten oder einem bereits abgeschlossenen Bachelor können auch Fachpreise oder Auszeichnungen zum Beispiel bei „Jugend forscht“ berücksichtigt werden. Dabei müssen die Leistungsnachweise in Bezug zum gewählten Studiengang stehen.

Im Einzelnen informiert jede Hochschule über die Zugangsvoraussetzungen, das Verfahren und die Anzahl der bereitgestellten Stipendien. Das gilt auch für die Studienfächer, die jeweils mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Das Gesetz stellt sicher, dass (zweckgebundene) Stipendien gleichmäßig auf die Fachbereiche verteilt werden.


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