Zugangsvoraussetzungen für ein Fernstudium - Fernlehrgang

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Mit dem seit 1977 in Kraft getretenen Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) sind die Fernlehrinstitute verpflichtet, in ihren Informationsmaterialien über die notwendigen Anforderungen an die Vorbildung der Teilnehmer eines Fernstudiums zu informieren.

 

Dies können beispielsweise

  • allgemeine schulische und / oder berufliche Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife, Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer bestimmten Branche),
  • Vorkenntnisse in ausgewählten Fachbereichen wie etwa Fremdsprachen oder IT,
  • notwendige Praktika,
  • ein offener Umgang mit Menschen, psychische Belastbarkeit oder kommunikative Kompetenzen sowie
  • (langjährige) Berufserfahrungen sein.

Diese Informationen liefern Ihnen wichtige Anhaltspunkte, um das Anforderungsprofil des jeweiligen Lehrgangs oder Studiums mit Ihrem Bildungs- und Leistungsniveau zu vergleichen und einzuschätzen, ob Sie Ihre geplante Qualifizierung auch bewältigen können.

Stellen Sie also bereits vor dem geplanten Beginn Ihres Fernlehrgangs einen fachlichen Nachholbedarf fest, sollten Sie genau prüfen, ob Sie sich die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vorher aneignen oder Ihr Fernstudium dennoch beginnen können.

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Zugangsvoraussetzungen bei …

… akademischen Studiengängen

Zugangsvoraussetzungen

Bei akademischen Fernstudiengängen mit Bachelor und Master Abschlüssen benötigen Sie das Abitur bzw. das Fachabitur als Hochschulzugangsberechtigung.

Berufsabschlüsse als Meister (z. B. Industriemeister IHK Metall), Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfter Betriebswirt berechtigen dazu, zu einem Hochschulstudium ohne Hochschulzugangsberechtigung zugelassen und dann anhand der im Probestudium erbrachten Leistungen vollständig immatrikuliert zu werden.

Auch wenn Sie eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können, ist gegebenenfalls über eine Eignungs-, Einstufungs- oder Hochschulzugangsprüfung die Zulassung zu einem Bachelorstudium möglich.

Die Möglichkeiten für ein Fernstudium ohne Abitur erfragen Sie bitte detailliert bei der Studienberatung der jeweiligen Fernhochschule.

Ein besonderer Vorteil der Fernschulen ist, dass die Fernstudiengänge meist keinem Numerus Clausus (NC) unterliegen und so jeder Interessent die Chance hat, unter Berücksichtigung seines erworbenen Schulabschlusses oder seiner Vorkenntnisse ein Fernstudium seiner Wahl zu absolvieren.

 

… Fernstudien mit staatlich anerkannten Abschlüssen

Auch das Nachholen von Schulabschlüssen (z. B. Abitur) schließt mit einer staatlichen Externen-Prüfung ab. Für die Aufnahme des Abitur-Fernkurses ist die mittlere Reife erforderlich. Allerdings können Sie auch mit einem Hauptschulabschluss das Abitur nachholen, müssen aber zuerst den „Umweg“ über den Realschulabschluss gehen, bevor Sie das Abitur erlangen können.
Sie können das Abitur allerdings nicht an einer Fernschule nachholen, wenn Sie bereits zweimal die Abiturprüfung nicht bestanden haben!

Die Teilnahme an Fernlehrgängen mit dem Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt (z. B. im Bereich Absatzwirtschaft, Finanzwirtschaft, Controlling, Personalwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Touristik / Fremdenverkehr) oder Staatlich geprüfter Techniker (z. B. Chemietechniker, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik) erfordern eine abgeschlossene Berufsausbildung und zum Zeitpunkt der staatlichen Prüfung eine (meist) mehrjährige berufliche Praxis in der jeweiligen Branche und die Teilnahme an verpflichtenden Seminaren der Fernschulen.

… Fernlehrgängen mit öffentlich-rechtlichen Abschlüssen

Fernkurse, die mit Prüfungen bei der IHK oder HWK abschließen (z. B. Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen IHK, Industriemeister IHK- Fachrichtung Elektrotechnik, Technischer Betriebswirt IHK) setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung in der jeweiligen Branche voraus. Zudem müssen Sie für die Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung die geltenden Basis- und handlungsspezifischen Qualifikationen nachweisen.

… Fernkursen mit Abschlusszeugnis bzw. Abschlusszertifikat

Für Fernlehrgänge, die mit einem Zeugnis bzw. Zertifikat abschließen, sind durch die große Bandbreite keine allgemein gültigen Aussagen zu den Zugangsvoraussetzungen möglich. In der Regel gelten jedoch Mindestanforderungen an den schulischen Abschluss wie Haupt- oder Realschulabschluss.

In Abhängigkeit vom gewählten Fachbereich können etwafernstudium-fernschulen-115

  • Grund- oder fundierte Kenntnisse mit Anwendersoftware oder Programmierung,
  • ein bestimmtes Sprachniveau,
  • betriebswirtschaftliche, kaufmännische oder medizinische Vorkenntnisse,
  • besondere mathematische Kenntnisse oder gutes Deutsch,
  • gestalterische und kreative Fähigkeiten oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Berufserfahrung

vorausgesetzt werden.

Keine besonderen Voraussetzungen sind für die Teilnahme an den Fernkursen wie Maschinenschreiben am PC, Raumgestaltung / Innenarchitektur und Grafik-Design am PC, aber auch Betriebswirtschaftslehre, Technisches Zeichnen CAD oder Erziehungsberatung notwendig.

… „Hobby-Lehrgängen“

Für nicht-akademische Fernkurse wie z. B. Gartengestaltung, Digitale Fotografie, Farb- und Stilberatung, Ahnenforschung oder Biografisches Schreiben benötigen Sie keine speziellen schulischen oder beruflichen Voraussetzungen, ein besonderes Interesse am Themengebiet sollte dennoch selbstverständlich sein.
Sie melden sich bei Ihrer gewählten Fernschule an, entrichten die Kursgebühr und erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Teilnahmezeugnis, das jedoch nicht als (beruflicher) Befähigungsnachweis anerkannt ist.

 

Wenn Sie die geforderten Zugangsvoraussetzungen für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung erfüllen, dann steht Ihrem Fernstudium nichts im Wege!


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