Weiterbildung Geringqualifizierter WeGebAU

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Mit dem Programm WeGebAU fördert die Bundesagentur für Arbeit – unabhängig von Alter und Unternehmensgröße – die Weiterbildung gering qualifizierter oder älterer Arbeitnehmer, die sich im eigenen Betrieb im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und bei Entgeltfortzahlung weiterbilden.

Ziel dieser Maßnahmen ist das Erlangen eines Berufsabschlusses oder einer für die Berufsausübung notwendigen Teilqualifikation und damit die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.

 

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)

Auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich außerhalb ihres Unternehmens und über arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehend qualifizieren möchten, können über dieses Programm gefördert werden.

Auch wenn die Qualifizierung von Arbeitnehmern grundsätzlich eine gemeinsame Aufgabe von Unternehmen und Mitarbeiter ist, soll dieses Förderinstrument verhindern, dass die Weiterbildung der eigenen Beschäftigten daran scheitert, weil der Arbeitgeber die für die Qualifizierung der Arbeitnehmer entstehenden Kosten nicht tragen kann.

 

WeGebAU

Antragsberechtigte für eine Förderung über WeGebAU

Das Programm WeGebAU richtet sich an

  1. Geringqualifizierte
  • ohne Berufsabschluss und mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung,
  • mit Berufsabschluss, wenn diese seit mindestens 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben und ihren Ausbildungsberuf nicht mehr verrichten können
  1. Ältere Arbeitnehmer
  • mit Vollendung des 45 Lebensjahre
  • mit einer Tätigkeit in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
  1. Qualifizierte Arbeitnehmer
  • wenn der Arbeitgeber mindestens 50 % der Lehrgangskosten trägt
  • das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt.

Voraussetzungen für den Erhalt einer WeGebAU-Förderung

Berufliche Weiterbildungen sind nur dann förderfähig, wenn

  • die Maßnahmen die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
  • der Lehrgang mindestens 4 Wochen bzw. 160 Stunden dauert,
  • der Arbeitgeber den Beschäftigten für den Zeitraum der Qualifizierung mit Entgeltfortzahlung freistellt.

Für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtende Qualifizierungen sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.

Höhe der über WeGebAU möglichen Förderung

Bei der (teilweisen) Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen über das Sonderprogramm WebGeBAU bietet die Arbeitsagentur 2 Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Erstattung der entstehenden Weiterbildungskosten (z. B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Unterkunft / Verpflegung) durch den Bildungsgutschein und / oder
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.

Bei Arbeitnehmern in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (KMU) werden die Lehrgangskosten etwa für Anpassungsqualifizierungen grundsätzlich nur anteilmäßig erstattet. Die Förderhöchstgrenze liegt bei über 45-jährigen Mitarbeitern bei 75 %. Auch bei Arbeitnehmern unter 45 Jahren können bis zu 50 % der Lehrgangskosten erstattet werden, die Weiterbildungsförderung in diesem Altersbereich ist jedoch auf maximal 3 Jahre beschränkt!
Ein Arbeitsentgeltzuschuss ist in diesen Fällen jedoch nicht möglich!

Der Arbeitsentgeltszuschuss beinhaltet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für den Zeitraum, in dem der Beschäftigte wegen seiner Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen konnte. Die Förderhöhe wird unter Berücksichtigung des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt, kann aber bis zu 100 % betragen.

Erfolgt die Weiterbildung innerhalb des Betriebes, liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %.

Antragsverfahren für die WeGebAU-Förderung

Den Antrag auf WeGebAU-Förderung stellt der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit, nachdem der Weiterbildungsbedarf und die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen geklärt sind.


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