Kündigung des Fernstudiums
Wenn Sie Ihr gewähltes Fernstudium kündigen – entweder wegen Nichtgefallens bereits während des Probemonats, gesundheitsbedingt bzw. aus familiären, zeitlichen oder finanziellen Notlagen – vorfristig und damit ohne Abschluss beenden möchten bzw. müssen, dann sind einige Aspekte zu berücksichtigen.
Beendigung des Fernstudiums während der Testphase
Fast alle Anbieter von Fernstudien werben mit der Möglichkeit eines kostenlosen vierwöchigen Probestudiums, so dass die Studieninteressenten innerhalb dieser 4 Wochen jederzeit vom Vertrag zurücktreten können.
Allerdings ist zu beachten, dass die Testphase bereits das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen einschließt und somit im Grunde nur 14 zusätzliche Tage bleiben, sich von den besonderen Möglichkeiten, Leistungen und dem oft gepriesenen Service der Fern(hoch)schulen zu überzeugen.
Kündigung Ihres Fernstudiums oder Fernlehrgangs
Entspricht der gewählte Studiengang nicht Ihren Erwartungen, können Sie Ihre Studienanmeldung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des ersten Studienmaterials widerrufen, ohne das Ihnen Studiengebühren / Kosten berechnet werden. Möglich ist dies per Brief, Mail oder Fax in Textform sowie durch die Rücksendung des Lehrmaterials.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung und die erste Lieferung Ihres Studienmaterials erhalten haben. Um die Widerrufsfrist zu wahren, sollten Sie sich die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs oder der Lehrunterlagen durch Poststempel bestätigen lassen.
Durch einen Widerruf werden gegebenenfalls bereits gezahlte Studienbeiträge in voller Höhe und innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Widerrufserklärung durch die Fern(hoch)schulen erstattet.
Sofern Sie Ihr Fernstudium auch nach der Widerrufsfrist fortsetzen, zählt der Test-Zeitraum zur Regelstudienzeit und muss entsprechend bezahlt werden. Der Testmonat ist also lediglich für die Studierenden kostenfrei, die den Studienvertrag innerhalb der Testphase widerrufen.
Vorsicht! Die SRH FernHochschule Riedlingen gewährt grundsätzlich nur die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, die DUW bietet die 2 zusätzlichen Wochen lediglich für Master-Studiengänge an.
TOP! Derzeit ungeschlagen bei der Länge der Testphase ist die PFH Göttingen, die bei allen Fernstudiengängen 3 Monate gewährt.
Kündigung des Fernstudiums während der regulären Vertragslaufzeit
Auf die Kündigung Ihres Studienvertrages wird von den Fernschulen (verständlicherweise) nicht ganz so vordergründig hingewiesen wie auf die Möglichkeiten für Bewerbungen. Nichtsdestotrotz regelt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) neben der Vergütungszahlung des Teilnehmers für die erbrachten Leistungen des Veranstalters innerhalb der tatsächlichen Vertragslaufzeit auch die Kündigungsfristen eindeutig.
Die Mindestlaufzeit der Studienverträge beträgt – mit der Ausnahme der FEB, die eine monatliche Kündigung ermöglicht – 6 Monate. Danach ist außerhalb des in der Regel vierwöchigen Probestudiums an allen weiteren Fern(hoch)schulen eine vorfristige Kündigung des Studienvertrages mit folgenden Fristen möglich:
- zum Ende des Studienmonats (FEB),
- frühestens zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten (bei allen anderen Fern(hoch)schulen).
Der genaue Kündigungstermin unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Während bei der APOLLON zum Termin des geschlossenen Studienvertrages gekündigt werden kann, ist dies bei der SRH FernHochschule Riedlingen erst zum Monatsende möglich.
Sollte die Gesamtlaufzeit eines Fernlehrgangs unter 6 Monaten liegen, entspricht die Mindestdauer auch der Studiendauer. Die Kündigung des Studienvertrages kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Bevor Sie Ihre schriftliche Kündigung in den Briefkasten werfen, informieren Sie sich bei Ihrer Fernschule, ob Sie Ihren Studienvertrag gegebenenfalls für eine bestimmte Zeit unterbrechen können oder ob eine Härtefallregelung möglich ist.
Ist dies keine Alternative oder wollen Sie aus rein persönlichen Gründen Ihren Fernlehrgang nicht fortsetzen, muss die Kündigung in jedem Fall unter Beachtung der jeweiligen Fristen schriftlich erfolgen! Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen.
Kündigung des Studienvertrages – was noch?
In manchen Fällen kann es mit der schriftlichen Kündigung Ihres Studienvertrages noch nicht getan sein. Sofern Sie im Rahmen Ihres Fernstudiums bewegliche Geräte wie etwa CD-ROM’s oder iPads von Ihrer Fernschule erhalten haben, die Sie nach Ihrer Kündigung nicht mehr verwenden möchten oder können, kann dafür eine gesonderte Rücktrittserklärung notwendig sein. Ansonsten bleiben die Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fernschule.