Bildungsurlaub

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BildungsurlaubAls Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung) wird der Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Arbeitsfreistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung bezeichnet. Die Maßnahme gilt in der Regel dann als anerkannt, wenn diese öffentlich zugänglich ist sowie entweder von einem offiziell anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt wird oder als geeignete Weiterbildungsmaßnahme bestätigt ist.

Bildungsurlaub kann für berufliche, politische oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen gewährt werden, wobei in einigen Bundesländern auch Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten oder zu allgemeinbildenden Themen möglich sind.
Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erfolgt die Bildungsfreistellung mit dem Ziel, berufliche Qualifikation zu erhalten sowie die berufliche Mobilität zu verbessern und zu erweitern.

Ausgeschlossen vom Bildungsurlaub sind u. a. Weiterbildungen mit partei- und verbandspolitischen, religiösen und weltanschaulichen Zielrichtungen.

Einen gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch (z. B. entsprechend Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz, Bildungszeitgesetz, Weiterbildungsgesetz oder Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) haben Sie derzeit in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,fernstudium-fernschulen-96
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig Holstein
  • Thüringen.

PRAXISTIPP! (Noch) keine Bildungsurlaubsgesetze gibt es aktuell in Bayern und Sachsen, so dass Mitarbeitern in diesen Bundesländern nur eine Bildungsfreistellung gewährt werden kann, wenn dazu im Tarif- oder Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen getroffen wurden. Sofern Arbeitnehmer also weder einen gesetzlichen noch einen vertraglichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, können allein die Arbeitgeber – auf freiwilliger Basis und aus eigenem unternehmerischen Interesse – Freistellungen für berufliche Qualifikationen ermöglichen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben unabhängig von ihrem Alter einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung, wenn

  • sich ihr Arbeitsplatz (nicht ihr Wohnort!) in Bundesländern mit einem geltenden Bildungsurlaubsgesetz befindet,
  • ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mindestens seit 6 Monaten besteht (Ausnahme: Rheinland-Pfalz 24 Monate, Saarland 12 Monate).

Die aktuell geltenden Gesetze zur Bildungsfreistellung sehen – mit Ausnahme des Saarlandes – eine bezahlte Freistellung von 5 Arbeitstagen pro Jahr bzw. 10 Tagen in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vor, wobei der Schwerpunkt der Inanspruchnahme bei der Wahrnehmung von berufsnahen Angeboten liegt. Für Auszubildende gelten Sonderregelungen.
Wird in Ihrem Unternehmen regelmäßig weniger oder mehr als 5 Tage pro Woche gearbeitet, vermindert oder erhöht sich der Anspruch entsprechend.

Bildungsurlaub wird gewährt, wenn die Weiterbildung 5 Tage, mindestens aber an 3 aufeinander folgenden Tagen und einer täglichen Mindeststundenzahl stattfindet.

Verfahren bei der Bildungsfreistellung

Sofern Sie eine Bildungsfreistellung beantragen möchten, ist dies beim Arbeitgeber frühestmöglich, in der Regel mindestens sechs Wochen vor Weiterbildungsbeginn, schriftlich mit dem Nachweis der Anerkennung der Maßnahme sowie ergänzenden Angaben zu den Themenschwerpunkten, dem Zeitraum und der durchführenden Einrichtung geltend zu machen.

Der Arbeitgeber kann Ihren Bildungsurlaub für den geplanten Zeitraum nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange (einmalig) ablehnen. Eine Übertragung ist in diesen Fällen in Absprache möglich.

Bildungsurlaub und Fernstudium

Eine Bildungsfreistellung im Rahmen von Fernstudien ermöglicht bzw. erleichtert auch Studierenden die Teilnahme an Präsenzseminaren und Praktika der Fern(hoch)schulen sowie die Vorbereitung und Absolvierung von Prüfungen.

TIPP! Dennoch können Sie bei einem Fernstudium nicht voraussetzen, dass alle Fernschulen und deren Angebote in den SP_logo16_TippBundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz automatisch anerkannt sind und damit zu einer Bildungsfreistellung berechtigen. So können etwa SGD-Studierende auch in Bremen und Hessen derzeit keinen Bildungsurlaub beantragen.
Zudem gelten auch bei Fernlehrgängen die Anforderungen, dass Präsenzseminare mindestens 3 Tage oder 20 Stunden dauern müssen!

Informieren Sie sich stets aktuell über Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung planen.


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