Berufsunfähigkeitsversicherung BUV für Studierende

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Auch wenn sich insbesondere junge Menschen mit dem Thema Berufsunfähigkeit aus Sorglosigkeit, Desinteresse, Misstrauen gegenüber Versicherungen oder Versicherungenfinanziellen Gründen (noch) nicht aktiv genug auseinander setzen, zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Vorsorge-Versicherungen überhaupt. Jeder fünfte Arbeitnehmer muss mittlerweile seinen Beruf vor dem Eintritt ins Renteneintrittsalter aufgeben – auch Jugend schützt leider nicht vor Berufsunfähigkeit!

Unzureichende betriebliche und minimale gesetzliche Leistungen erfordern daher umso mehr einen privaten Schutz, der die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit trägt und den entstehenden Einkommensausfall in ausreichendem Maße ausgleicht.

Als Berufsunfähigkeit gilt dabei eine dauernde Beschränkung der Berufsfähigkeit durch

  • Krankheit (z. B. Nervenkrankheiten, Skelett- und Bewegungsapparat, Herz- und Gefäßerkrankungen, Krebs),
  • Unfall oder
  • Invalidität,

die dazu führt, dass der bisherige Beruf nicht mehr, aber ggf. ein anderer Beruf ausgeübt werden kann.

Beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen spielen der aktuelle Gesundheitszustand und Vorerkrankungen des zu Versichernden eine ebenso zentrale Rolle wie das Berufsunfähigkeitsrisiko, das sich aus der Einstufung verschiedenster Berufsgruppen ergibt. Während etwa Gerüstbauer, Dachdecker und Bergleute zu den risikoreichsten Berufen gehören, wird bei Physikern, Ärzten und Ingenieuren im Maschinenbau das Risiko einer Berufsunfähigkeit eher als gering eingeschätzt.

Ein Berufsunfähigkeitsversicherung sollte wegen eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses (günstige Beiträge und vollumfängliche Absicherung) nicht nur frühestmöglich abgeschlossen werden, sondern auch eine entsprechende Höhe im Leistungsfall sichern, mit einer Laufzeit bis zur Altersrente abgeschlossen werden und entsprechend der persönlichen Finanzsituation eine flexible Anpassung (durch z. B. Beitrags- oder Leistungsdynamik, Nachversicherungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung und Anzeige eines Berufswechsels) nach dem Studienabschluss ermöglichen.
Zudem ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung keine „abstrakte Verweisung“ enthält, da ansonsten der Kunde im Falle seiner Berufsunfähigkeit möglicherweise einer anderen vergleichbaren Tätigkeit nachgehen muss, ohne eine BU-Rente zu erhalten.

Mit speziellen Tarifen bieten die Versicherer auch Auszubildenden und Studierenden einen Schutz, wenn etwa ein Student wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität den angestrebten Beruf nicht mehr ausüben oder sein Studium nicht weiterführen kann.

 

Beispiele von BUV für Studierende

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten, aber nicht alle sind auch für Studierende wirklich empfehlenswert. So rangieren nach einem Test der Zeitschrift Finanztest Versicherungsgesellschaften wie die Aachen Münchener (SBU BU F/M),  Allianz (SBU/BUZ TBUM) und Alte Leipziger (SBU BV10) auf den ersten drei Plätzen, wenn es um leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studierende gibt.

Der Volkswohlbund sichert mit seinem Tarif auch den zukünftig angestrebten Beruf ab, der allerdings zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angegeben werden muss. Die Alte Leipziger versichert nach der Hälfte des Studiums den angestrebten Beruf. Bei der Nürnberger Versicherung braucht der Vertrag sogar erst nach Studienabschluss auf den aktuellen Beruf angepasst werden. Somit sind die Versicherten sowohl während des Studiums als auch für ihren Beruf abgesichert.

Einige Unternehmen bewerben ihre Studententarife auch als preiswerte Starter-Tarife (auch Starter-BU). Hier ist allerdings Vorsicht geboten, weil diese meist nur einen abgespeckten Versicherungsschutz bieten. Achten Sie darauf, dass von Anfang an der volle Versicherungsschutz besteht und die Beiträge nach dem Ende des Studiums nicht überproportional steigen.

Andere Versicherer wiederum bieten Studierenden Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für den Fall ihrer Invalidität an. Der Haken ist allerdings, dass die Rente nur ausgezahlt werden muss, wenn die Versicherten überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können.
Auch Unfallversicherungen sind keine gleichwertige Alternative, weil größtenteils Krankheiten und nicht Unfälle die Ursache für Berufsunfähigkeit sind.

Jeder ist gut beraten, sich in puncto Berufsunfähigkeit über die Unterschiede bei der Höhe der Beiträge und SP_logo16_Tippverbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen, aber auch über die Finanzstärke, Servicequalität und das Verhalten der Unternehmen im Leistungsfall zu informieren. Dazu veröffentlichen etwa Finanztest, die Stiftung Warentest, Focus Money oder unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg oder Morgen & Morgen in regelmäßigen Abständen aktuelle Testberichte.

 

Krankenversicherung für Studierende

Für Studierende ist eine Krankenversicherung Pflicht und damit Voraussetzung für die Einschreibung. Entsprechende Möglichkeiten finden Studenten entweder bei gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Versicherern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet entsprechend der individuellen Voraussetzungen der Studierenden drei Versicherungsformen:

  • die beitragsfreie Krankenversicherung,
  • die studentische Pflichtversicherung oder
  • die freiwillige Versicherung.

Beitrags­freie Krankenversicherung

Wer während der Schulzeit bereits über seine die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familien­versichert war, kann dies auch während seines Studiums bis zum 25. Lebens­jahr bleiben und muss keinen eigenen Vertrag abschließen.

Bei denjenigen, die vor ihrem Studium einen Wehr- oder Zivil­dienst abgeleistet haben, verlängert sich die beitragsfreie Familien­versicherung um die geleistete Dienstzeit, wohingegen beim freiwil­ligen Wehr­dienst bzw. Freiwil­ligen­dienst (z. B. Bundes­freiwil­ligen­dienst, Jugend­freiwil­ligen­diens­t) die Verlängerung maximal für 12 Monate gilt.

Familien­versicherte Studierende dürfen zudem mit Ausnahme von Minijobs nicht studienbegleitend erwerbstätig sein!

Eine Familien­versicherung kommt nicht in Frage, wenn

  • die Eltern verheiratet sind und
  • ein Eltern­teil privat kranken­versichert ist und
  • der Privatversicherte ein höheres Bruttogehalt als der gesetzlich versicherte Partner bezieht und
  • der Privatversicherte monatlich mehr als 4.687,50 Euro brutto (Stand 2016) verdient.

Pflicht­versicherung für Studenten

Sofern ein Studierender bereits älter als 25 Jahre ist oder mehr als 405 Euro Einnahmen (bei Minijobs 450 Euro) pro Monat hat, kommt die beitrags­freie Familienversicherung leider nicht mehr in Betracht. Der Studierende muss sich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht­versichern und kann nicht mehr von der Beitragsfreiheit profitieren.

Der Beitrags­satz für die studentische Pflicht-Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt bei allen Krankenkassen einschließlich Pflege­versicherung monatlich einheitlich 83,20 Euro. (Bisher) kinderlose Studierende mit einem Mindestalter von 23 Jahren haben durch den Zuschlag zur Pflegeversicherung etwas mehr zu zahlen.

Achtung: Viele gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatz­beiträge, so dass sich Ihr Monatsbeitrag je nach Kasse entsprechend erhöht.

Freiwil­lige Versicherung

Die Pflicht­versicherung für Studierende gilt nicht unbegrenzt, sondern nur bis zum Abschluss des 14. Semesters und höchstens bis zu dem Semester, in dem der Student sein 30. Lebens­jahr voll­endet.

Wer die Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg erworben hat, kann sich als Student sogar bis zum Alter von 37 Jahren preiswert krankenversichern. Danach müssen die Studierenden einen Antrag auf freiwil­lige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bei keinem oder sehr geringen Einkommen berechnen die Krankenkassen den Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen, das z. B. 2016 968 Euro im Monat betrug. Für Studenten gilt der ermäßigte Beitrags­satz ohne Krankengeld­anspruch von 14,0 Prozent plus Beitrag für die Pflege­versicherung. Hoch­schüler haben also monatlich rund 146 Euro Beitrag auszubringen.

Tipp: BAföG-Empfänger können beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss zur Kranken- und Pflege­versicherung beantragen, sofern sie selbst die Beiträge zur Kranken­versicherung zahlen.

 

Private Kranken­versicherung (PKV) für Studierende

Wer bereits in seiner Jugend privat krankenversichert ist, kann sich vor der Studieneinschreibung überlegen, ob er auch als Studierender daran festhalten und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium.

Bei privaten Krankenversicherungen können Studierende nach Normaltarifen oder speziellen Tarifen für Studenten versichert werden. Während bei den Normaltarifen bereits frühzeitig Alterungsrückstellungen gebildet werden können, sind bei den Studententarifen die Erstattungen bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7 fache der Gebührenordnung und bei zahnärztlichen Leistungen auf das zweifache begrenzt. Bei Krankenhausaufenthalten deckt der Studententarif die allgemeinen Krankenhaus-, nicht keine Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Über die Beiträge im Studententarif entscheiden die Unternehmen seit dem 1. April 2002 individuell. Welche private Krankenversicherung Studierende wählen sollten, lässt sich mit einem kostenlosen Versicherungsvergleich ermitteln.

Auch nach dem Ende der Pflicht­versicherung können sich Studierende privat anstatt freiwil­lig versichern. Allerdings empfiehlt es sich, sich über die Höhe der Beiträge genauestens zu informieren. Zudem ist zu bedenken, dass Sie in der Privatversicherung „kleben“ bleiben, sollten Sie nach dem Studium keine sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung finden oder den Weg in die Selbstständigkeit gehen möchten.

 

Krankenversicherung im Fernstudium-ein Sonderfall?

Für Fernstudierende gelten z. B. aufgrund ihres Alters und ihrer studienbegleitenden beruflichen Verpflichtungen andere Regelungen als für Studenten, die unmittelbar nach dem Erwerb des Abiturs oder einer Berufsausbildung mit Hochschulzugangsberechtigung studieren.

So gelten bei einem Fernstudium in Vollzeit die Versicherungsbedingungen für Studenten, wohingegen bei einem Teilzeitstudium in der Regel die allgemein üblichen Versicherungskonditionen zur Anwendung kommen, weil neben dem Studium eine hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

 

Studentenstatus in einem Vollzeit-Fernstudium

Bei einem Fernstudium in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule / Universität erhalten die Versicherten der Studentenstatus, wenn sie keine Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen von über 450 Euro und mehr als 20 Arbeitsstunden ausüben.

Bei Anspruch auf den Studentenstatus gibt es folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:

  • Mitgliedschaft in einer beitragsfreien bzw. kostenlosen Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner
  • Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
  • Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Sind hingegen Fernstudierende beruflich in Teil- oder Vollzeit beschäftigt, gelten die üblichen Versicherungsbedingungen entsprechend des Berufsstatus wie z. B. für Angestellte oder Selbstständige.

 

Krankenversicherung bei einem Fernstudium während der Elternzeit

Meist gilt während der Elternzeit unabhängig von der Studienform der Studentenstatus, so dass auch Fernstudierende während der Elternzeit Beiträge zur Krankversicherung zu entrichten haben. Ggf. kommt eine Mitversicherung über die Eltern oder den Ehepartner in der beitragsfreien Familienversicherung in Frage.

Aber: Sofern in der Elternzeit neben dem Fernstudium eine berufliche Tätigkeit begonnen wird und damit die Einkommensgrenze für Studierende und wöchentlich die 20 Stunden-Grenze übersteigt, erlischt der Anspruch auf den Studentenstatus in der Krankenversicherung.

 

Ausbildung und Fernstudium

Versicherte, die neben ihrer Berufsausbildung noch ein Fernstudium absolvieren, gelten meist als Auszubildende und nicht als Studierende. Azubis sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von weniger als 325 Euro trägt der Arbeitgeber den vollständigen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für den Auszubildenden, wohingegen bei einem Verdient über dieser Grenze der Azubi und der Arbeitgeber je 50 % der Versicherungsprämien tragen.

 

 

 


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