Bildungsprämie

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fernstudium-fernschulen-93Bildungsprämie = Prämiengutschein + Weiterbildungssparen

Fernstudium mittels Bildungsprämie fördern

Als Bildungsprämie wird ein Prämiengutschein bezeichnet, den das Bundministerium für Bildung und Forschung seit Dezember 2008 an spezielle Personengruppen zur Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel vergibt, noch mehr Menschen für eine berufliche Weiterqualifizierung zu mobilisieren.

Der 2. Baustein der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen, das wir Ihnen am Beitragsende schildern.

Wer, was und wie wird gefördert

Alle Erwerbstätigen (auch erwerbstätige Rentner), die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,- EUR im Jahr nicht übersteigt, können einen Bildungsgutschein beantragen. Bei gemeinsam Veranlagten gilt der doppelte Betrag als Obergrenze, also 40.000,- EUR.
Neben Angestellten können auch Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufsrückkehrer, Väter und Mütter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit die Prämie beantragen.

Die Bildungsprämie muss für eine berufsbezogene und frei zugängliche Weiterbildung verwendet werden. Das heißt, relevante Kenntnisse und Fertigkeiten können aufgefrischt oder neu erworben werden. Der berufliche Bezug zur aktuell ausgeübten Tätigkeit muss nicht zwingend bestehen. Wenn Sie also eine andere berufliche Position anstreben, kann hierfür ebenfalls eine Weiterbildung gefördert werden.
Ausnahmen: Für in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfindende Weiterbildungen können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Kursgebühren nicht höher als 1.000,- EUR sind. Bei Weiterbildungen mit Gesamtkosten über 1.000,- EUR bestehen in diesen genannten Bundesländern entsprechende Landesprogramme.

Die Fördersumme beträgt 50 % der Gesamtkosten einer Weiterbildung (Hinweis: „reine“ Kurs- und ggf. Prüfungskosten – keine Nebenkosten wie Verpflegung, Fahrten und Übernachtung), maximal aber 500 Euro pro Prämiengutschein.

Die Bildungsprämie kann jährlich beantragt werden.

TIPP!
Für die Förderung von Weiterbildungen ist der Durchführungsort der Weiterbildung und nicht der Wohnort des FazitTeilnehmers oder der Sitz des Bildungsträgers entscheidend.
Ausnahme: Bei Weiterbildungen per Fernunterricht wird der Sitz des Anbieters als Durchführungsort bewertet.

Beratung und Antragstellung

081124_Claim.inddVoraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist ein verbindliches Gespräch in einer der bundesweit rund 600 Beratungsstellen (Adressen: www.bildungspraemie.info).

Für die Beratung und Antragstellung werden ein gültiger Lichtbildausweis und der Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr, ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung benötigt. Ausländische Bürger aus Nicht-EU-Ländern müssen zudem über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.

Im Beratungsgespräch werden die Förderwürdigkeit des Antragstellers und das Weiterbildungsziel geklärt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, trägt der Berater das vereinbarte Weiterbildungsziel und mindestens drei für die Umsetzung infrage kommende Weiterbildungsinstitute in Ihrer Nähe in den Gutschein ein. Der Antragsteller muss sich dann binnen sechs Monaten bei einem genehmigten Weiterbildungsträger anmelden und hierbei den Bildungsgutschein vorlegen.

Die Ausstellung der Bildungsprämie soll möglichst unbürokratisch erfolgen. In der Regel können Antragssteller mit klaren Vorstellungen zu ihrem Bildungsziel den Gutschein direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch erhalten.

Auswahl der für die Bildungsprämie geeigneten Kurse

Mit der Bildungsprämie werden Weiterbildungs- und Fortbildungskurse, Prüfungen und der Erwerb von Zertifikaten gefördert. Wer sich noch unschlüssig ist, welches konkrete Bildungsziel für ihn geeignet wäre, kann sich hierzu ebenfalls beraten lassen. Grundsätzlich kommen alle Inhalte infrage, die einem beruflichen Fortkommen förderlich sind.

Die Weiterbildungsträger, bei denen die Bildungsprämie eingelöst werden soll, müssen zertifiziert und die Kurse nach dem Weiterbildungs- oder Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt sein. Dies gilt beispielsweise für alle Kurse, die nach AZWV / AZAV zertifiziert sind (AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung / AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Somit ist eine Reihe von beruflichen Fernlehrgängen über die Bildungsprämie förderbar.

Aber auch nicht zertifizierte Träger und Kurse können anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Träger nachweisen kann, dass die Kurse bestimmten Qualitätsprüfungen standhalten (zum Beispiel nach ISO) oder dass er Mitglied in einem Verband ist, der für die Qualität der Kurse bürgt.

Nichtförderfähigkeit oder Abbruch – was dann?

Die Bildungsprämie ist für Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen oder Schüler und Auszubildende ausgeschlossen. Hierzu gehören auch Wehrdienstleistende oder Praktikanten, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Stehen für die Weiterbildung andere staatliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung, so kann dafür keine Bildungsprämie beantragt werden. Dies gilt ebenso für Maßnahmen mit nachweislicher Fortbildungsverpflichtung, Gesundheitsprävention, Produkt- und Herstellerschulungen sowie Einzelunterricht.

Bei Abbruch einer geförderten Maßnahme durch den Teilnehmer kann dennoch ein Prämiengutschein abgerechnet werden, wenn eine offene Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag des Weiterbildungsträgers und dem Eigenanteil des Teilnehmers besteht. 

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Weiterbildungssparen – zweite Komponente der Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird ergänzt durch das Weiterbildungssparen (auch Spargutschein), das im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von berufsbezogenen Weiterbildungen eine Entnahme aus dem geförderten Ansparguthaben der Arbeitgeber-Sparzulage vor Ablauf der Sperrfrist erlaubt.

Vom Weiterbildungssparen können diejenigen profitieren, die sich bereits zur Bildungsprämie haben beraten lassen. Es wird empfohlen, zuerst Ihr Finanz- und Anlageinstitut aufzusuchen, um die jeweiligen Möglichkeiten zu besprechen, anschließend einen Termin zur Prämienberatung bei der Beratungsstelle wahrzunehmen und erst dann die Anmeldung für Ihre Qualifizierung vorzunehmen. Anschließend ist eine vorzeitige Entnahme des geförderten Ansparguthabens bei Ihrem Finanzinstitut möglich.

Prämien- oder Spargutschein?

  • Die Inanspruchnahme des Weiterbildungssparens ist unabhängig von der Nutzung des Prämiengutscheins.
  • Die Kombination von Spar- und Prämiengutschein, aber auch dem Weiterbildungssparen und einem vom Europäischen Sozialfonds kofinanziertem Landesprogramm (z. B. Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein, Qualifizierungsscheck Hessen) sowie Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist möglich, mit anderen öffentlichen Förderprogrammen allerdings nicht!
  • Das Weiterbildungssparen kann ggf. auch für ein anderes Weiterbildungsziel genutzt werden als ein parallel ausgestellter Prämiengutschein.
  • Ein Spargutschein kann unabhängig vom Prämiengutschein ausgestellt werden.
  • Beratung und Entnahme sind beim Weiterbildungssparen auch dann noch möglich, wenn der Start zur Weiterbildung bereits erfolgt ist, für die das Ansparguthaben genutzt werden soll.
  • Eine Beratung zur Ausgabe eines Spargutscheins ist einmal im Kalenderjahr möglich.

Das vorzeitig entnommene Guthaben ist innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke zu verwenden und gegenüber dem Anlageinstitut nachzuweisen.

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Alternativen zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn es keine weiteren staatlichen Förderungen für Ihre berufliche Weiterbildung gibt oder Ihr Arbeitgeber nicht für Ihre Qualifizierungskosten aufkommt.

Als mögliche Alternativen zur Bildungsprämie kommen gegebenenfalls Fördermaßnahmen der einzelnen Bundesländer wie etwa Bildungs- und Qualifizierungsschecks infrage.


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