Anspruch BAföG elternunabhängig

Elternunabhängige Förderung nach dem BAföG erhalten

 

Bekomme ich BAföG – ja oder nein? Diese Frage stellt sich früher oder später jeder, der ein Studium beginnen möchte. Das Auseinandersetzen mit dem BundesAusbildungsrderungsGesetz ist dabei eine echte Herausforderung.

E lternunabhängiges BAföGPrinzipiell ergibt sich ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG erst dann, wenn die für Ausbildung und Lebensunterhalt notwendigen finanziellen Mittel nicht durch Ihre Familie – also ggf. Ehe- oder Lebenspartner und Eltern – aufgebracht werden können (familienabhängige Förderung). Die Unterhaltsverpflichtungen Ihrer Familie, Ausbildung inbegriffen, gehen also in der Regel einer staatlichen Unterstützung vor, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Am Beitragsende finden Sie dazu ein aktuelles Gerichtsurteil.

 

Wie so oft gibt es auch beim BAföG Ausnahmeregelungen, bei denen das Einkommen der Eltern der Auszubildenden keine Rolle spielt:

 

1. Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg

Das elternunabhängige BAföG wird beim Nachholen des Abiturs an Abendgymnasien, Kollegs oder Fernschulen nach einer Berufsausbildung gezahlt, wenn die jeweilige Bildungsstätte ausschließlich dieses Ziel verfolgt.

Aber: Wenn Sie an das Abitur ein Bachelor Studium anschließen, werden Sie nicht automatisch elternunabhängig gefördert.

 

2. Vollendung des 30. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn

Sie werden ebenfalls unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern gefördert, wenn Sie zu Beginn der Ausbildung bereits über 30 Jahre sind und noch Anspruch auf BAföG haben. Dies trifft beispielsweise zu bei:

  • unverzüglichem Anschluss des Studiums an das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg oder des Masters an das Bachelor Studium,
  • Studium ohne Abitur aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation,
  • Einschreibung in ein Master Studium zwischen dem 30. und 35. Geburtstag,
  • familiären Gründen (z. B. Kindererziehung) oder einschneidenden persönlichen Veränderungen (z. B. Tod des Ehepartners, Scheidung) und daraus erwachsender Bedürftigkeit.

 

3. Erwerbstätigkeit vor Studienbeginn

Ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht außerdem, wenn Sie zwischen Ihrem 18. Geburtstag und Studienbeginn eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten konnten.

 

4. Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit

Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist ebenfalls möglich, wenn Sie im Anschluss an eine erfolgreiche Berufsausbildung eine mindestens dreijährige Erwerbstätigkeit absolviert haben. Die Zeiten für Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit – vor Beginn Ihres Ausbildungsabschnitts – müssen zusammen mindestens 6 Jahre betragen.

 

Detaillierte Informationen zum Anspruch auf elternunabhängiges BAföG erhalten Sie beim zuständigen Amt SP_logo16_Tippfür  Ausbildungsförderung Ihres Landkreises. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin, um die Möglichkeiten für die Finanzierung Ihres Studiums oder Ihrer Weiterbildung umfassend prüfen zu lassen! Falls Sie den Termin nicht abwarten wollen, können Sie sich vorab über die im Internet verfügbaren BAföG – Rechner ermitteln lassen, wie viel BAföG Sie bekommen könnten.

 

 

Achtung! Aktuelles Gerichtsurteil!

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Beschluss vom 26. September 2013 (Aktenzeichen 2 WF 161/13), dass Studierende Leistungen nach dem BAföG in Anspruch nehmen müssen, bevor sie von ihren Eltern höhere Unterhaltszahlungen für ihr Studium fordern können.

Damit wurde der Antrag einer Studierenden, die bewusst keinen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG gestellt hatte, um sich nicht bereits mit Beginn ihres Berufslebens zu verschulden, mit der Begründung abgewiesen, dass es aufgrund der günstigen Darlehensbedingungen beim BAföG – die Hälfte wird als Zuschuss und die andere Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt – durchaus zumutbar sei, auch BAföG in Anspruch zu nehmen.

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