Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Alle Weiterbildungsinteressenten, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, erhalten einen Unterstützung von bis zu 750,-Euro zu Ihrem Lehrgang!
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt alle beruflich orientierten Fortbildungen finanziell. Seit dem 23. Januar 2006 gibt es den NRW-Bildungscheck der bis zu 750,-Euro notiert ist. Das bedeutet für Sie, wenn Sie in NRW wohnen oder arbeiten und sich beruflich weiterbilden möchten. Dann steht Ihnen das Bildungscheck Angebot des Landes NRW zur Verfügung. Durch diesen Bildungscheck übernimmt das Land Hälfte Ihrer Kursgebühren – bis max. 750,-Euro. Die Gelder dieser Maßnahme stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Im Prinzip ist der Bildungscheck gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen arbeiten und sich entschließen sich Weiterzubilden. Übrigens: Sie können den Bildungscheck auch bei Bildungsträgern und Fernschulen einlösen, die nicht in NRW liegen. Wichtig ist nur das Ihr Gewähltes Fortbildungsinstitut anerkannt ist. Zu den anerkannten Fernhochschulen gehören zum Beispiel die SGD, ILS und FEB.
Das Thema Bildungscheck ist noch so neu, dass selbst Sachbearbeiter aus Beratungsstellen sich teilweise noch nicht richtig auskennen. Aus diesen Grund Informieren wir Sie was Sie über den Bildungscheck wissen sollten und wie Sie diesen Beantragen.
Und so erhalten Sie den Bildungsscheck:
1. Prüfen Sie kurz, ob Sie zu der Gruppe von Berechtigten gehören:
- Lohn- und Gehaltsempfänger aus Nordrhein-Westfalen, die in einem kleinen oder in einem mittleren Betrieb mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten.
- Auch kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können für ihre Mitarbeiter den Bildungsscheck beantragen. Sofern Sie den Scheck über Ihr Unternehmen beziehen, müssen Sie selbst nicht in NRW wohnen.
Für Antragsteller aus beiden Gruppen gilt:
Sie können nur dann einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks und in dem vorausgegangenen Kalenderjahr an keiner betrieblich (also vom Arbeitgeber) veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, kann Ihnen der Bildungsscheck dennoch ausgestellt werden.
Hier einige Beispiele, wer aus der großen Gruppe der Lohn- und Gehaltsempfänger auch zu den Anspruchberechtigten zählt:
Geringfügig Beschäftigte, Mini-Jobber.
Beschäftigte mit Zeitvertrag.
Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit.
Mithelfende Familienangehörige.
Beschäftigte, die bereits während der Beantragung des Bildungsschecks wissen, dass sie in Kürze (z. B. wegen einer Kündigung) arbeitslos werden.
Nehmen Sie an einer Beratung teil!
Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Teilnahme an der Beratung ist für Sie kostenlos, jedoch verpflichtend, und sie muss vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden.
Über 175 Anlaufstellen sind zur Beratung zugelassen. Und zwar bei Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen.
Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie hier.
3. Informieren Sie sich am besten schon vor der Beratung über Ihr Weiterbildungsziel!
Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (z. B. Maschinenbedienungskurse). Auch Kurse, die der Erholung dienen, werden nicht gefördert.
4. Reichen Sie den Weiterbildungsscheck ein!
Die Beratungsstelle stellt Ihnen den Bildungsscheck aus. Anschließend reichen Sie den Scheck bei einem anerkannten Fortbildungsinstitut ein, z. B. Einer Fernschule.
5. Profitieren Sie von der Ersparnis!
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 50 % der Kurskosten bis maximal 750,– Euro. Den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger. Also entweder Sie oder – sofern Sie den Scheck über Ihr Unternehmen bezogen haben – der Betrieb.
Fazit:
Sie sind in NRW arbeitstätig oder Wohnhaft? Sie haben vor sich Beruflich weiterzubilden? Dann sollten Sie sich über die Möglichkeiten des Bildungschecks Informieren.