Bildungsprämie
Kurs- und Prüfungsgebühren mit der Bildungsprämie teilfinanzieren
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie wird seit dem 1.12.2008 aus Mitteln des europäischen
Fonds zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung finanziert. Die
Prämie wurde ins Leben gerufen, um allen Erwerbstätigen einen
finanziellen Anreiz zu geben sich weiter zu qualifizieren und im
Wettbewerb mit anderen Konkurrenten Chancengleichheit zu erhalten.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Bund übernimmt mit dem Prämiengutschein 50% der
Weiterbildungskosten, maximal jedoch 154 Euro. Die Teilfinanzierung
wird gewährleistet, wenn der Antragsteller mindestens die gleiche Summe
als Eigenanteil leistet.
Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Diese Prämie ist speziell ausgerichtet für Erwerbstätige, auch
geringfügig Beschäftigte, sowie Berufsrückkehrer/- innen und Mütter und
Väter in Elternzeit. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit
17.900 Euro nicht übersteigen. Bei gemeinsam Veranlagten erhöht sich
die Summe entsprechend auf 35.800 Euro. Ausgenommen die Module
Weiterbildungssparen und das Weiterbildungsdarlehen (später
weiterbeschrieben).
Welche Förderungen gibt es?
Der Bildungsprämiengutschein beinhaltet 3 Formen der
Bildungsprogrammförderung. 1. Der Bildungsprämiengutschein 2. Das
Weiterbildungssparen 3. Das Weiterbildungsdarlehen Das
Weiterbildungssparen richtet sich an diejenigen, die sogenannte
„vermögenswirksame Leistungen erhalten“ Seit Januar 2009 darf Geld für
eine Fortbildung zulagenunschädlich vor der Ansparzeit von Sieben
Jahren für die berufliche Weiterbildung entnommen werden. Novellierung
des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG). Die Einkommensgrenze liegt hier
bei 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommens, bzw. 40.000 Euro für
gemeinsam veranlagte. Wer ein entsprechendes Ansparguthaben hat, kann
dieses Modul der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Diese Förderung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits erfolgte!
Wo erhalte ich den Gutschein?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt
bundesweit unabhängige Beratungsstellen. Die Ausstellung des
Bildungsprämiengutscheins erfolgt ausschließlich über diese
Beratungsstellen. In einem persönlichen Gespräch werden die
persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel sowie die
Anforderungen an die Weiterbildung überprüft. Die Antragsteller werden
auf weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme hingewiesen und die
Einordnung und Kompatibilität der verschiedenen Antragsformen
unterrichtet.
Wie setze ich den Bildungsgutschein ein?
Auf dem Prämiengutschein wird das Weiterbildungsziel und geeignete
Weiterbildungsanbieter vermerkt. Er ist personenbezogen und muss
innerhalb der darauf angegebenen Gültigkeitsfrist eingelöst werden. Der
Gutschein wird mit der Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter abgegeben.
Dieser stellt dann eine reduzierte Rechnung aus.
Wichtig:
Die Kurs- oder Prüfungsgebühr abzüglich des Prämienwertes muss vom Kursteilnehmer selbst geleistet werden.
Die Weiterbildung wurde vor Ausstellung des Gutscheins noch nicht gebucht. Ausnahme: Siehe das Weiterbildungssparen.
Information:
Die Förderberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat
unter der Nummer 0800/2623000 die kostenlose Hotmail zu allen Fragen
rund um das Thema Bildungsprämie eingerichtet. Weitere Informationen
und elektronische Antragsvordrucke können unter der Internetadresse
http://www.bilungspraemie.info aufgerufen werden.